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Durchsetzungs-Initiative Secondos: Keine Sonderrechte auch in anderen Ländern

Sollten Kinder in dem Land Bürger sein können, in dem sie geboren worden sind? Eine Frage, die vor dem Hintergrund der Durchsetzungsinitiative vom Februar neue Brisanz erhält. Aber wie handhaben andere Länder die Einbürgerung von Secondos? Die Recherche zeigt: Die Schweiz ist gar nicht so anders.

Im Februar entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die so genannte Durchsetzungsinitiative. Bei einer Annahme des Begehrens müssten auch schwer kriminelle Secondos ausgeschafft werden.

Secondos haben's fast nirgends goldig

Ein Ansinnen, das direkt an die staatsbürgerliche Daseinsberechtigung ausländischer, in der Schweiz geborener Kinder rührt. Vor allem die Linke verlangt seit Jahren, dass Menschen, die in zweiter und dritter Generation im Land leben und arbeiten, automatisch oder zumindest stark erleichtert eingebürgert werden sollten. Aber auch diese Praxis ist bei Weitem nicht «courant normal».

Der Schweizer Pass.
Legende: In vielen Ländern durchlaufen Secondos die gleichen Verfahren wie normale Einbürgerungswillige. Keystone

Die Vereinigung der europäischen universitären Institute haben im Projekt «European Union Democracy Observatory on Citizenship» EUDO zusammengetragen, unter welchen Bedingungen in Ländern Europas und der Welt Menschen eingebürgert werden.

So richtig goldig haben es Secondos nur in wenigen Ländern.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen

Dort nämlich, wo bezüglich der Erlangung einer Staatsbürgerschaft das sogenannte «ius soli», das Bodenrecht, als Rechtsauffassung vorliegt. Dabei erlangen Kinder quasi automatisch das Staatsbürgerrecht desjenigen Landes, in dem sie geboren worden sind. Dieses Glück ist dem beschieden, der beispielsweise in Estland, Lettland, Litauen oder auch in Grossbritannien das Licht der Welt erblickte.

EUDO-Definition Secondo

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Die EUDO definierten sie Secondos als Menschen, die «im Land geboren sind, unabhängig vom Geburtsort und der Staatszugehörigkeit der ausländischen Eltern.»

Fast so komfortabel gebettet liegt der Secondo in Finnland, Irland, Italien, Moldawien und Portugal. Auch da räumt man einem Kind grundsätzlich eine mit dem Bodenrecht verbundene Staatsbürgerschaft ein, knüpft die Umsetzung der Einbürgerung aber an gewisse Bedingungen.

In Finnland zum Beispiel muss das Kind zunächst 10 Jahre im Land gelebt haben, und die Einbürgerung erfolgt zwischen dem 21 und 23 Altersjahr. Oft wir diese automatische Einbürgerung auch an eine Bewilligung durch die Eltern geknüpft.

Immerhin noch auf eine Art erleichterte Einbürgerung können Secondos in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kosovo, in den Niederlanden, in Spanien und Schweden zählen. Diese Länder bieten Secondos eine Einbürgerung auf Antrag. Sie knüpfen diese ebenfalls an eine Wohnsitz- oder Aufenthalts-Prämisse für die Betroffenen selbst oder für ihre Eltern. Die Mindestaufenthaltsdauer im Land beträgt dabei zwischen 5 und 10 Jahren.

Dem König treu ergeben

Und schliesslich gibt es eine grosse Zahl an Ländern, die für Secondos – wie die Schweiz – kein gesondertes Recht auf Staatsangehörigkeit vorsieht. Dies sind unter anderem Griechenland, Ungarn, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien, Slowenien und andere.

In diesen Ländern gelten für Secondos mehr oder weniger die gleichen Einbürgerungsregeln wie für andere ausländische Bürger mit Wohnsitz oder entsprechender Arbeitsbewilligung. Allein das Verfahren in der Schweiz gilt wegen der Involvierung von Bund, Kanton und Gemeinde als besonders komplex.

Die einzelnen Bedingungen variieren aber auch vor dem Hintergrund sozio-kultureller Unterschiede.

So sollte, wer sich im schönen Island niederlassen will, möglichst keine Schulden haben. Der Möchtegern-Spanier sollte demgegenüber seine positive Einstellung zur Monarchie sicherstellen, und in gewissen Staaten Osteuropas wird eine robuste Gesundheit erwartet. Kriminell zu sein, bezahlt sich im übrigen in keinem der untersuchten Länder aus.

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