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Fortpflanzungsgesetz Das Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegner ins Spiel?

Am 5. Juni 2016 entscheiden die Schweizer Stimmbürger über die Änderung des Gesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Gegen das neue Gesetz ist das Referendum ergriffen worden.

Ziel der Vorlage

Im Juni 2015 hat das Volk eine Verfassungsänderung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) angenommen. Das heute geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet die PID. Die Gesetzesänderung hebt das Verbot auf und regelt die konkrete Durchführung der PID.

Neu

Paare, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind oder die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, dürfen die PID beanspruchen. Für alle anderen Paare bleibt die PID verboten. Bei betroffenen Paaren dürfen die künstlich erzeugten Embryonen auf genetisch vererbbare Krankheiten untersucht werden. Das Gesetz erlaubt die Entwicklung von bis zu 12 Embryonen (bisher 3) und die Aufbewahrung der Embryonen ausserhalb der Gebärmutter.

3 Argumente dafür

  • Paare, die Träger einer schweren Erbkrankheit sind, werden nicht erst in der Schwangerschaft erfahren, ob ihr Kind ebenfalls von dieser Krankheit betroffen sein wird. Eine allfällige Abtreibung wird ihnen erspart.
  • Die PID trägt dazu bei, dass der Kinderwunsch trotz schwieriger Voraussetzungen in Erfüllung gehen kann.
  • Betroffene Paare müssen nicht mehr ins Ausland reisen, sondern können die oft mehrmonatige Behandlung in der Schweiz durchführen lassen.

3 Argumente dagegen

  • Die Solidarität mit behinderten Menschen ist gefährdet. Das Aussortieren von Embryonen mit Erbkrankheiten diskriminiert Menschen, welche bereits mit dieser Krankheit leben.
  • Das Gesetz geht zu weit: Es erlaubt die Auswahl und das Wegwerfen im Labor hergestellter Embryonen, auch für Paare ohne schwere Erbkrankheiten.
  • Unfruchtbare Paare kommen auch mit PID nicht eher zu einem Kind.

Empfehlung

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Gesetzesänderung anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 123:66 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 26:10 Stimmen bei 9 Enthaltungen.

Parolen zum neuen Fortpflanzungsmedizin-Gesetz

JA
BDP / CVP / FDP/ GLP
NEIN
EDU / EVP / SVP
StimmfreigabeGrüne / SP

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