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Heiratsstrafe «Steuerausfälle sind kein Argument gegen die Initiative»

Auch wenn nur wenige Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen seien, müsse diese abgeschafft werden, sagt CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter. Es gelte einen Bundesgerichtsentscheid umzusetzen. Die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare sei zudem auch nach einer Annahme möglich.

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Die Juristin Elisabeth Schneider-Schneiter (*1964) ist seit 2010 CVP-Nationalrätin (BL). Sie ist zudem Mitglied des CVP-Parteipräsidiums.

SRF News: Die Gegner der Heiratsstrafe-Initiative sagen: Fast alle Kantone haben die Benachteiligung abgeschafft. Nur 80'000 meist gut verdienende Paare seien bei der direkten Bundessteuer betroffen. Würde die Initiative angenommen, fehlten Steuereinnahmen von 1 bis 2,3 Milliarden Franken. Wollen Sie also einfach reiche Paare beschenken?

Elisabeth Schneider-Schneiter: Steuerausfälle sind kein Argument gegen die Initiative. Das Bundesgericht hat 1984 entschieden, dass die Diskriminierung von Ehepaaren nicht rechtens ist. Wenn der Bund jahrelang unrechtmässig zuviel Steuern eingenommen hat, kann nun nicht mit deren Wegfall argumentiert werden. Auch wenn nur wenige Ehepaare betroffen sind, muss die Heiratsstrafe abgeschafft werden. Schliesslich geht es um die Umsetzung eines Bundesgerichtsentscheids.

Die Gegner führen zudem ins Feld, dass sie es mit der Initiative unmöglich machen, eine Individualbesteuerung einzuführen. Diese könnte das Problem der Ungleichbehandlung ebenfalls lösen.

Die Individualbesteuerung ist politisch chancenlos: Alle Kantone wehren sich dagegen, auch der Bund will sie nicht. Zudem wäre sie ein Bürokratiemonster: Es müssten 1,7 Millionen Steuererklärungen mehr bearbeitet werden, wenn Ehepartner keine gemeinsame mehr einreichen dürften.

Die CVP-Initiative schreibt zudem die Ehe als «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» in die Verfassung. Damit versuchen sie zu verhindern, dass die Ehe für Homosexuelle geöffnet wird, sagen die Gegner.

Die CVP hat für die Initiative schlicht geltendes Recht, also den in der Schweiz derzeit gültigen Ehebegriff, übernommen. Der Verfassungsartikel kann jederzeit durch eine Initiative geändert werden, wenn das Volk zustimmt. Zementiert ist also nichts.

Aber weil die Definition in der Verfassung steht, ist auf Gesetzesebene keine «Ehe für alle» möglich. Die Verfassung müsste dazu geändert werden.

Das ist zwar richtig. Aber es geht hier um eine sehr zentrale gesellschaftspolitische Frage. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass es zum Beispiel religiöse Kreise geben würde, die auch bei einer Gesetzesvorlage das Referendum ergreifen würden. Zu einer Volksabstimmung käme es also so oder so.

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