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Eine Frau geht vor einem Plakat für die SVP-Initiative vorbei.
Legende: Wie stark die Zuwanderung beschränkt werden soll, lässt die Initiative offen. Keystone
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Masseneinwanderungs-Initiative Initiative «Gegen Masseneinwanderung»: Worum geht es?

Was will die SVP-Initiative erreichen? Wer ist dafür, wer dagegen? Und was wären die Konsequenzen bei einem Ja oder Nein? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was bezweckt die Initiative?

Die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung aus dem Ausland durch Höchstzahlen und Kontingente wieder eigenständig steuern kann. Die Einschränkung soll auch für Asylbewerber gelten. Zudem soll der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen beschränkt werden können.

Die Höchstzahlen und Kontingente werden entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz festgelegt – genauer definiert die Initiative deren Umfang nicht. Dabei sollen auch Grenzgänger berücksichtigt werden. Schweizerinnen und Schweizer sollen bei der Stellenvergabe bevorzugt werden.

Der Initiative-Text im Wortlaut, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen.

Für die Umsetzung der Initiative fordert die SVP eine Nachverhandlung der Personenfreizügigkeit mit der EU.

Wer ist dafür, wer dagegen?

Die SVP lancierte die Initiative im Juli 2011. Alle anderen Parteien lehnen die Initiative ab: FDP, BDP, CVP, EVP, GLP, SP und Grüne. Auch der Nationalrat (140 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung) und der Ständerat (37 zu 5 Stimmen) sowie der Bundesrat haben sich gegen die Initiative ausgesprochen.

Was ist die Personenfreizügigkeit?

Gemäss der Personenfreizügigkeit (PFZ) können Staatsangehörige der Schweiz und EU ihren Arbeitsplatz und Aufenthaltsort grundsätzlich frei wählen. Für Bürger der EFTA-Mitgliedstaaten gelten die gleichen Rechte.

Jede Person aus den EU- oder EFTA-Staaten, die in die Schweiz kommt und einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen kann, selbstständig erwerbend ist oder über genügend grosse Mittel verfügt, erhält eine Aufenthaltsbewilligung.

Seit wann gibt es die PFZ?

1999 haben die Schweiz und die EU das Personenfreizügigkeitsabkommen unterzeichnet. 2000 wurde es als Teil eines Vertragspaketes (Bilaterale I) vom Volk gutgeheissen. Seit 2002 ist das Abkommen in Kraft, seit 2007 gilt die uneingeschränkte Personenfreizügigkeit.

Wie wirkt sich die PFZ auf die Zuwanderung aus?

In den letzten 10 Jahren hat sich die Nettozuwanderung aus diesen Staaten mehr als verdoppelt (2002: 18‘885, 2012: 41‘873). Das Bruttoinlandprodukt pro Einwohner hat sich im selben Zeitraum von 60‘845 auf 74‘010 Franken (provisorische Zahl) erhöht.

Legende:
Wanderungssaldo Wanderungssaldo (Einwanderung minus Auswanderung) der ständigen* ausländischen Wohnbevölkerung (*ausländische Staatsangehörige mit einer Bewilligung für eine Aufenthaltsdauer von mind. 12 Monaten, Asylbewerber mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mind. 12 Monaten) bfs

Was sagen Befürworter und Gegner?

Für die Gegner der Masseneinwanderungs-Initiative stehen das Wirtschaftswachstum und der Wohlstand der Schweiz auf dem Spiel. Die Initiative führe zu Fachkräftemangel und gefährde Arbeitsplätze, sagen sie.

Auch die Bilateralen I stünden auf dem Spiel. Denn die «Guillotine-Klausel» im Vertragswerk besagt, dass bei der Aufkündigung eines Vertrages alle Verträge gekündigt werden können. Dies könnte den Zugang von Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt beeinträchtigen, sagen die Gegner.

Laut den Befürwortern wiederum führt die unlimitierte Zuwanderung zu einem Eigentor für die Schweiz. Eine überlastete Infrastruktur, steigende Wohnkosten, Lohndumping und die Zubetonierung der Landschaft seien bereits jetzt negative Folgen des starken Bevölkerungswachstums.

Gibt oder gab es bereits Kontingente bei der Zuwanderung?

Das ursprüngliche Kontingentsystem wurde 1970 eingeführt, für Drittstaaten (keine EU- und EFTA-Länder) gilt es auch heute noch: Der Bundesrat legte die Höchstzahl für Aufenthaltsbewilligungen aus diesen Ländern 2014 bei 8500 fest – gleich viele wie in den Jahren zuvor.

Was passiert bei einem Ja?

Die Befürworter der Initiative verlangen, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU neu verhandelt wird. Ob dies möglich ist, bezweifeln die Gegner. Sie befürchten, dass damit die Bilateralen I zu Fall gebracht und der Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Binnenmarkt eingeschränkt werden könnte. Auch der Fachkräftemangel in der Schweiz könnte sich erheblich verschärfen. Aus Sicht der Gegner steht damit der Wohlstand in der Schweiz auf dem Spiel.

Was passiert bei einem Nein?

Die Personenfreizügigkeit wird beibehalten. Ab 2016 gilt sie auch für Rumänien und Bulgarien.

Der Bundesrat ist sich des Reformbedarfs im Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Infrastruktur- und Verkehrsbereich bewusst und will weitere Massnahmen initiieren. Dieser Reformbedarf bestehe aber auch unabhängig von der Zuwanderung, so der Bundesrat.

Das Bundesamt für Statistik rechnet bei einer Fortsetzung der Entwicklung der letzten Jahre mit einem Bevölkerungswachstum bis 2055 auf 9 Millionen.

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