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Folgen der SVP-Initiative unklar
Aus 10 vor 10 vom 24.01.2014.
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Masseneinwanderungs-Initiative SVP-Initiative: Folgen für Bilaterale umstritten

Die Einwanderung mit Kontingenten drosseln: Das will die Initiative gegen Masseneinwanderung. Sie widerspricht damit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Ein Ja würde daher zur Kündigung des Abkommens und damit der Bilateralen 1 führen, argumentieren die Gegner. Doch stimmt das?

Die Schweiz soll die Zuwanderung selber steuern können – das verlangt die SVP-Initiative. Künden müsse man das Personenfreizügigkeitsabkommen aber nach einem allfälligen Ja zur Initiative nicht, man müsse es lediglich nachverhandeln und anpassen, heisst es bei der SVP.

EU schliesst Nachverhandlungen aus

Allerdings haben EU-Exponenten Nachverhandlungen wiederholt ausgeschlossen. So sagte etwa EU-Botschafter Richard Jones im Dezember gegenüber der Tagesschau: «Die Personenfreizügigkeit ist ein Schlüsselprinzip der EU, ein Kernelement des Binnenmarktes. Die Idee, die Personenfreizügigkeit neu zu verhandeln, ist vom Tisch, denke ich.»

SVP-Chef Toni Brunner hält das für taktische Aussagen vor der Abstimmung. Die EU werde anerkennen, dass die hohe Zuwanderung für die Schweiz ein Problem sei, und Hand bieten für Nachverhandlungen. «Es war noch immer so: Wenn man schwarz auf weiss belegen kann, dass es ein Problem gibt, dann muss man sich doch zusammen an den Tisch setzen können. Wenn das nicht möglich ist, darf man solche Verträge gar nicht mehr abschliessen.»

Keine Pflicht zu künden

Liesse sich die EU aber nicht auf Nachverhandlungen ein, würde die Schweiz – wenn sie dennoch Kontingente einführen würde – gegen die Personenfreizügigkeit verstossen. In diesem Fall, müsste sie nach Ansicht des EU-Botschafters von sich aus das Abkommen kündigen. Doch stimmt das wirklich?

Europa-Fahnen vor dem EU-Hauptquartier in Brüssel
Legende: Wie die EU auf ein Ja zur Masseneinwanderungs-Intiative reagieren würde, ist umstritten. Keystone

Eine eigentliche Verpflichtung zu Kündigung gebe es für die Schweiz nicht, heisst es bei der Direktion für europäische Angelegenheiten des EDA. Allerdings: «Zwar ‚müsste‘ die Schweiz rechtlich gesehen das Abkommen nicht kündigen, die Situation wäre aber kaum haltbar.» Sollte die Schweiz das Abkommen trotz Vertragsbruch nicht kündigen, könnte die EU diesen Schritt machen. Das Verfahren wäre für Brüssel aber kompliziert.

Laut Europarechtlerin Christa Tobler ist weder im EU-Recht noch in den bilateralen Verträgen selbst festgehalten, wie das Abkommen durch die EU gekündigt werden müsste. Darum würden in diesem Fall dieselben Regeln wie für den Abschluss des Abkommens gelten: «Neben dem Parlament müsste auch der Ministerrat, und in diesem jedes einzelne der 28 Mitgliedsländer Ja sagen zur Kündigung – es bräuchte einen einstimmigen Entscheid.»

Brüssel fürchtet Kontingentsdiskussionen

Bei der SVP glaubt man sowieso nicht an eine Kündigung durch Brüssel. Toni Brunner ist überzeugt, dass die EU das Abkommen mit der Schweiz auch dann weiterlaufen lassen würde, wenn die Schweiz Kontingente für die Zuwanderung einführen würde. Die EU sei mit der Schweiz – etwa durch das Landverkehrsabkommen – so eng verbandelt, dass sie gar kein Interesse an einer Kündigung der Bilateralen Verträge haben könne, sagt Brunner. Beobachter in Brüssel bezweifeln indes, dass die EU einfach wegschauen würde, wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit aushebeln würde.

Laut SRF-Korrespondent Urs Bruderer betonten EU-Beamte und Verantwortliche im Gespräch dafür vor allem einen Grund: «Weil sonst auch in einigen EU-Ländern der Ruf nach Kontingenten wirklich laut werden könnte. Nach dem Motto: Man kann uns nicht verweigern, was man der Schweiz durchlässt. Und dann stünde auf einmal eine EU-Grundfreiheit zur Diskussion.»

Klar ist: Nach einem allfälligen Ja zur SVP-Initiative würde die EU zunächst einmal die Umsetzung in der Schweiz abwarten. Bundesrat und Parlament hätten dafür drei Jahre Zeit.

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