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Jemand schält Obst in einer Küche im Gastrogewerbe.
Legende: Eine Branche, die von niedrigen Löhnen betroffen ist, ist das Gastgewerbe. Keystone
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Mindestlohn-Initiative Mindestlohn-Initiative: Pro und Kontra

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat die Initiative «Für den Schutz fairer Löhne» oder auch kurz Mindestlohn-Initiative lanciert. Sie kommt am 18. Mai vors Volk und verlangt einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. Was spricht dafür? Und was dagegen?

Die Initiative «Für den Schutz fairer Löhne» verlangt einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken pro Monat. Das Initiativ-Komitee will diese Zahl im Gesetz verankert haben. Heute hätten rund 330'000 Menschen in der Schweiz ein kleineres Einkommen, so der Initiant, der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB. Doch was spricht wirklich für einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn? Die Argumente der Befürworter lauten folgendermassen:

  • Ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn bringt faire Löhne von denen man anständig leben kann. Davon betroffen sind vor allem Frauen.
  • Ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn schützt die Schweizer Löhne vor Lohndumping. Und er schützt faire Unternehmen vor der Billigkonkurrenz.
  • Positive Nebeneffekte des Mindestlohns: mehr AHV-Einnahmen, weniger Sozialkosten, mehr Arbeitsplätze.

Die Gegner wehren sich vehement gegen diese Initiative. Sie befürchten eine Verschlechterung des Arbeitsmarkts und des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Was spricht gegen einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn?

  • Ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn schadet den Schwächeren auf dem Arbeitsmarkt. Teilzeitjobs werden mit dem geforderten Stundenlohn von 22 Franken gefährdet.
  • Ein schweizweit geltender Mindestlohn nimmt keine Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten. Würde der Staat allen Regionen und Branchen den gleichen Mindestlohn aufzwingen, büssten das vor allem die Arbeitnehmenden in ländlichen Regionen.
  • Heute werden die Löhne gemeinsam zwischen Unternehmern, Angestellten und Gewerkschaften ausgehandelt. Ein gesetzlicher Mindestlohn torpediert diese bewährte Sozialpartnerschaft in den Branchen und Betrieben.

Die Befürworter der Mindestlohn-Initiative widerlegen einige der Argumente der Gegner. Zum Beispiel sind sie der Überzeugung, dass der Mindestlohn nicht zu mehr Arbeitslosigkeit führt – im Gegenteil. Ende der 1990er-Jahre verlangten die Gewerkschaften «keine Löhne unter 3000 Franken». Bereits da prophezeiten Arbeitgeber und Wirtschaftsvertreter mehr Arbeitslose. Heute gebe es aber mehr Arbeitsplätze als vorher und es gebe kaum mehr Löhne unter 3000 Franken.

Zwei Kantone mit Mindestlohn

Einem gesetzlichen Mindestlohn zugestimmt haben bereits zwei Schweizer Kantone: Jura und Neuenburg. Im letzteren soll Anfang 2015 das Gesetz in Kraft treten. Zurzeit diskutiert das Parlament noch die Höhe des Mindestlohns, der im Gesetz verankert werden soll.

Nach Neuenburg ist der Jura der zweite Kanton, der sich in einer Volksabstimmung für die Einführung eines Minimallohns aussprach. Die Stimmberechtigten hatten im März 2013 eine entsprechende Volksinitiative der linken Jeunesse socialiste et progressiste jurassienne (JSPJ) gutgeheissen.

Jura: Bürgerliche Seite dagegen

Bürgerliche und Wirtschaftskreise kämpften im Kanton Jura gegen diese Initiative. Aus ihrer Sicht soll sich der Staat nicht in die Lohnpolitik einmischen. Die Initiative sei zudem nicht mit Gewerbefreiheit und Sozialpartnerschaft zu vereinen, und die Massnahmen der Regierung zur Stützung niedriger Einkommen genügten, sagten sie – ähnlich argumentieren die Gegner der Volksinitiative für Mindestlöhne auf Bundesebene.

Auch auf Seite der Befürworter klang es damals im Jura ähnlich wie heute. Dies sind und waren die Linken und die Gewerkschaften. In einer Region mit 7000 Grenzgängern seien Mindestlöhne unerlässlich, um Lohn-Dumping zu verhindern, erklärten sie. Ausserdem seien die Löhne im Jura, zusammen mit jenen im Tessin, die niedrigsten in der Schweiz.

Betroffen sind im Jura Unternehmen, die nicht einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind. Laut der Gewerkschaft Unia gilt dies für die Mehrheit der Firmen in der Industrie und im Dienstleistungssektor. Ziel der Initianten ist nicht ein einheitlicher Mindestlohn, sondern Untergrenzen. Diese sollen aufgrund der nationalen Durchschnittslöhne der Branchen fixiert werden.

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