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Mindestlohn-Initiative Wäre der Mindestlohn das Ende der Sozialpartnerschaft?

Der Bund soll per Gesetz einen Minimallohn vorschreiben, so verlangt es die Mindestlohninitiative. Dies wäre eine Abkehr von der traditionellen Sozialpartnerschaft. Denn bislang einigten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Schweiz am Verhandlungstisch.

Arbeitsbedingungen würden am besten am Verhandlungstisch ausgejasst, statt durch gesetzliche Vorschriften geregelt. So sieht das Thomas Daum. Er was bis letzten Sommer das Gesicht der Schweizer Arbeitgeber.

Die insgesamt über 30 Jahre Verbandsarbeit hätten ihm gezeigt: «Wir haben in allen Belangen – sei das Arbeitslosigkeit, Lohnhöhe oder Lohnverteilung – beste Resultate weltweit. Also kann man behaupten, diese Systematik mit der Sozialpartnerschaft hat sich sehr gut bewährt.»

Sozialpartnerschaft bedeutet, Patrons und Gewerkschafter lösen Konflikte am runden Tisch. Dort handeln sie auch Gesamtarbeitsverträge, kurz GAVs, aus. So regeln sie Ferien, Arbeitszeiten oder auch einen Mindestlohn. «Der grosse Vorteil der Sozialpartnerschaft beziehungsweise der GAVs als ihr Instrument ist, dass man das in zivilisierter Form macht.» Es habe aber auch hin und wieder Zwischenfälle gegeben. «Wir kannten den einen oder anderen kleinen Streik. Aber wenn man das international vergleicht, ist die Schweiz ein sehr arbeitsfriedliches Land».

Ohne Streiks keine GAVs

Schweizer Arbeitnehmer streiken kaum – lieber reden sie mit dem Patron: Dieses Bild stimme nur teilweise, sagt der Historiker Bernard Degen von der Universität Basel. Einen fast vollständigen Arbeitsfrieden habe die Schweiz nur etwa 40 Jahre lang gekannt: Mitte 50er- bis Mitte 90er-Jahre. «Vorher und nachher herrschte in der Schweiz im internationalen Vergleich nicht so viel Arbeitsfrieden. In den letzten zwanzig Jahren lagen zum Beispiel in einigen Jahren Deutschland und Österreich in der Streikstatistik hinter der Schweiz.»

Zuletzt legten grössere Streiks etwa 2006 die Swissmetall-Werke im Jura oder 2008 die SBB-Werkstätten bei Bellinzona lahm. Das zeige, so Historiker und Mindestlohn-Befürworter Degen: Arbeitnehmer und -geber könnten eben nicht jede Uneinigkeit am Verhandlungstisch ausräumen.

Auch für die Unterzeichnung von Gesamtarbeitsverträgen habe es in der Vergangenheit Druck von der Strasse gebraucht. «Wenn wir die Statistik der Gesamtarbeitsverträge anschauen, dann stellen wir fest, dass die meisten GAVs zum ersten Mal in Zeiten abgeschlossen worden sind, in denen auch grosse Streikwellen stattfanden.»

Audio
Mindestlohn: verhandeln oder per Gesetz regeln?
aus Rendez-vous vom 01.05.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 30 Sekunden.

Nachzüglerin in Europa

Überhaupt sei die Schweiz, was Gesamtarbeitsverträge angeht, europaweit eine Nachzüglerin. Heute unterstehe erst etwa die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmerinnen und -nehmer einem GAV: Dies sei wenig im europäischen Vergleich. So weit sei es also nicht her mit der viel beschworenen Schweizer Sozialpartnerschaft. Thomas Daum kontert: «Man muss das Glas nicht halbleer, sondern halbvoll sehen.»

Der langjährige Arbeitgeber-Vertreter setzt auf den Vorbildcharakter jener Gesamtarbeitsverträge, die bereits bestehen: «Man darf nicht vergessen, dass die Entwicklung der GAVs insbesondere der grossen wie die Verträge der Bau-, Gastrobranche, Maschinen-Elektro-Metall- und Pharmaindustrie Signalwirkung für die Arbeitsbedingungen insgesamt hat.»

Arbeitnehmer ohne GAV stünden nicht zwingend schlecht da: Auch sie könnten schliesslich mit ihrem Patron Arbeitsbedingungen regeln – auf Firmenebene. Die Patrons liessen sich dabei durchaus auch von bestehenden GAVs inspirieren. Bernard Degen von der Uni Basel gibt sich da weniger optimistisch, gerade in Zeiten, in denen Reiche immer mehr verdienten und Arme immer weniger: «Einkommen und Vermögen streben wieder stärker auseinander und das kann wieder vermehrt zu Konflikten führen.»

Die Frage ist: Sollen die Sozialpartner solche Konflikte weiterhin am Verhandlungstisch lösen? Mit einem Ja oder Nein zur Mindestlohninitiative entscheidet das Stimmvolk auch in dieser Grundsatzfrage.

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