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«Ein lebenslanges Verbot ist unverhältnismässig»
Aus Tagesschau vom 10.04.2014.
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Pädophilen-Initiative «Pädophilen-Initiative»: Gegner legen die Argumente auf den Tisch

Kinder sollen vor sexuellen Übergriffen besser geschützt werden. Kaum jemand, der nicht dieser Meinung ist. Dennoch gibt es Gegner der Initiative der Bewegung «Marche Blanche». Bundesrat und das Nein-Komitee finden den Vorschlag überflüssig und unvollständig.

Es ist ein äusserst emotionales Thema – der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Als Gegner der «Pädophilen-Initiative» hat man deshalb sicherlich keinen leichten Stand. Und dennoch gibt es sie. Allen voran der Bundesrat und ein Komitee vom 106 Parlamentariern.

Sie halten die Initiative für überflüssig. Überflüssig, weil das Parlament das Anliegen bereits umgesetzt habe, und zwar wesentlich besser, sagen sie.

Die Initiative verlangt ein lebenslanges Berufs- und Tätigkeitsverbot mit Kindern und Abhängigen für vorbestrafte Pädosexuelle.

Täter, die Kinder körperlich verletzten, wollten die Initianten weiterhin mit Kindern

arbeiten lassen, kritisierte CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer vom Nein-Komitee die Initiative. «Wenn wir schon Gesetze ändern, dann richtig.»

Dies hat das Parlament gemacht – unabhängig von der Initiative von «Marche Blanche», über die am 18. Mai abgestimmt wird: Anfang 2015 tritt eine Änderung des Strafgesetzbuchs in Kraft. Sie sieht ein Berufs- und Tätigkeitsverbot bei allen Straftaten gegen Minderjährige und schutzbedürftige Personen vor. Dieses kann lebenslänglich ausgesprochen werden.

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Für CVP-Nationalrätin Schmid-Federer reicht das neue Gesetz aus
Aus Tagesschau vom 10.04.2014.
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Auch Kontakt- und Rayonverbote können ausgesprochen werden, um Kinder vor Wiederholungstätern zu schützen. Im Unterschied zur Initiative erfasse die Gesetzesänderung damit auch den privaten Bereich, sagte Schmid-Federer als Mitglied eines überparteilichen Komitees gegen die Initiative.

Und dort, insbesondere in der Familie, passierten die meisten sexuellen Übergriffe. «Die Initiative hat dafür nicht den Ansatz einer Lösung.»

Gewahrt bleibt auch der verfassungsmässige Grundsatz der Verhältnismässigkeit: Der Richter kann bei der Verhängung des Berufsverbot die Schwere der Tat berücksichtigen. Anders die Initiative, die in jedem Fall ein lebenslanges Verbot fordert.

Parlament gespalten

Sie verletze nicht nur die Verfassung, sondern führe auch zu Umsetzungsproblemen, da sie auch Fälle von Jugendliebe erfasse. Zudem biete das automatische Berufs- und Tätigkeitsverbot nur einen scheinbar vollständigen Schutz, da bloss Wiederholungstäter erfasst würden und zudem nur 5 Prozent der Taten mit einem Schuldspruch endeten.

Die Parlamentskammern hatten sich nicht auf eine Abstimmungsempfehlung einigen können: Der Ständerat lehnte die Initiative ab, der Nationalrat stimmte ihr zu. Der Bundesrat bekämpft das Volksbegehren, insbesondere weil diese die Verhältnismässigkeit nicht wahrt.

Die Befürworter bestreiten dies, da sie Pädophile für unheilbar und ein beschränktes Berufsverbot darum in jedem Fall für verhältnismässig halten. Gemäss Umfragen befürwortet eine grosse Mehrheit der Bevölkerung die Initiative

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