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Berset wirbt für PID
Aus Tagesschau vom 23.03.2015.
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Präimplantationsdiagnostik Berset wirbt für Präimplantationsdiagnostik

Künstlich gezeugte Embyros dürfen heute in der Schweiz nicht auf Krankheiten untersucht werden, bevor sie der Frau eingesetzt werden. Das soll sich ändern. Das Parlament hat einer Änderung schon zugestimmt, im Juni soll das Volk entscheiden. Bundesrat Alain Berset rührt bereits die Werbetrommel.

Worum geht es?

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Am 14. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Doch um was geht es dabei genau? Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Thema.

Künftig soll es in der Schweiz möglich sein, im Reagenz-Glas gezeugte Embryos genetisch zu untersuchen – noch vor der Einpflanzung in die Gebärmutter.

Dafür macht sich Gesundheitsminister Alain Berset stark. Über eine entsprechende Gesetzesänderung stimmt das Volk am 14. Juni ab.

Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) ist heute grundsätzlich verboten. Das Parlament hat bereits entschieden: Dies soll sich ändern. Folgende Gesetzesänderungen wurden beschlossen:

  • Künftig soll die Befruchtung so vieler Eizellen zulässig sein, wie «für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind». Das vom Parlament bereits beschlossene Gesetz begrenzt diese Zahl auf zwölf. Heute dürfen gemäss Verfassung nur so viele Embryos ausserhalb des Mutterleibs entwickelt werden, wie direkt in die Gebärmutter eingepflanzt werden können. Aus medizinischen Gründen ist die Zahl damit auf drei beschränkt.
  • Das Einfrieren befruchteter Eizellen, die nicht sofort verwendet werden, soll künftig erlaubt sein.
  • Alle Paare, die auf Methoden der künstlichen Befruchtung zurückgreifen, sollen die Embryos vor der Einpflanzung auf Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien untersuchen lassen dürfen. Der Bundesrat hatte eine andere Meinung vertreten. Er wollte die Möglichkeit von Untersuchungen ausserhalb des Mutterleibs lediglich für jene Paare schaffen, die bekanntermassen Träger schwerer Erbkrankheiten sind.

Mit der Möglichkeit zu Tests bereits vor der Einpflanzung könnten beispielsweise Embryos, die das sogenannte «Down-Syndrom» entwickeln, aussortiert werden. Viele Paare verzichteten heute auf ein Kind, weil sie eine Erbkrankheit nicht weitergeben wollten, gab Gesundheitsminister Berset zu bedenken.

Zudem würde die unbefriedigende Rechtslage korrigiert, dass Embryos zwar nicht im Reagenzglas, wohl aber später im Mutterleib untersucht werden dürfen. Eltern könnten sich dadurch mit der schwierigen Frage eines Schwangerschaftsabbruchs konfrontiert sehen, sagte Berset.

Grenzen der Machbarkeit

Gegner aus kirchlichen Kreisen und Skeptiker der grenzenlosen Machbarkeit haben Bedenken. Sie lehnen jede Selektion ab, weil sie eine Unterscheidung von wertem und unwertem Leben für unzulässig halten. Sie befürchten auch einen «Zwang zum gesunden Kind»: Viele Eltern könnten sich unter gesellschaftlichem Druck zu Untersuchungen an Embryos praktisch gezwungen sehen. Nach Ansicht der Gegner ist es von da nicht mehr weit zum «Designer-Baby» und zur Eugenik. «Die Frage lässt niemanden kalt», sagte Berset.

Verbot für «Retterbabys»

Was sind «Retterbabys»?

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Sogenannte «Retterbabys» werden nur produziert, um schwerkranke Geschwister zu retten. Diese Praxis soll in der Schweiz weiter verboten bleiben.

Die EVP will gegen das Gesetz das Referendum ergreifen. Bei der CVP, in kirchlichen Kreisen und einem Teil der Behindertenorganisationen ist die Skepsis ebenfalls gross. Die Referendumsfrist beginnt aber erst nach Annahme des geänderten Verfassungsartikels zu laufen. Eine allfällige Abstimmung würde laut Berset nicht mehr dieses Jahr stattfinden.

Der Bundesrat werde dabei die Beschlüsse des Parlaments unterstützen, erklärte Berset. Dieses will mit der Liberalisierung zwar weiter gehen als von der Regierung geplant, setzt aber immer noch enge Grenzen. So kam etwa für die sogenannten «Retterbabys» keine Mehrheit zustande. Auch die Selektion nach bestimmten Eigenschaften bleibt verboten.

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