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Schweiz Ärzte dürfen kein Geld für Rezepte kassieren

Stellen Ärzte der Online-Apotheke «Zur Rose» ein Rezept für einen Patienten aus, dürfen sie dafür kein Geld bekommen. Dies hat das Bundesgericht festgehalten. Wer eine Entschädigung erhalte, sei nicht mehr unabhängig. Die Apotheken sind froh darüber.

Es ist kein neuer Kampf, der Kampf zwischen den Ärzten und den Apothekern um die Abgabe von Medikamenten. Es geht um viel Geld. Das Bundesgericht hat dazu am Montag einen wichtigen Entscheid gefällt: Ärzte dürfen keine Entschädigung von der Versandapotheke «Zur Rose» bekommen, wenn sie dieser ein Medikamenten-Rezept zukommen lassen.

Föderalistisch geregelt

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In 13 Kantonen (BL, SO, AI, AR, GL, LU, OW, NW, SG, SZ, TG, UR, ZG) dürfen die Ärzte Medikamente an ihre Patienten verkaufen, in neun Kantonen (AG, BS, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS) ist die Selbstdispensation grundsätzlich verboten und in vier Kantonen (BE, GR, SH, ZH) werden Mischsysteme angewandt.

Ersatz für Selbstdispensation

Im Kanton Zürich dürfen Ärzte Medikamente direkt in der Praxis den Patienten abgeben. Diese sogenannte Selbstdispensation ist erlaubt. Doch es gibt rund 35 Ärzte, die kein Medikamenten-Lager in der Praxis haben wollen und deshalb die Rezepte der Patienten direkt an die Versandapotheke «Zur Rose» übermitteln.

Diese schickt die Medikamente dann den Patienten direkt nach Hause. Für diese Dienstleistung bekommen diese Ärzte Geld von der Versandapotheke. Die notwendige Bewilligung für die Selbstdispensation haben die Ärzte beim Kanton Zürich nicht eingeholt.

Bundesgericht: Geld schadet Unabhängigkeit

Dies gehe nicht, sagt das Bundesgericht. Es brauche eine kantonale Bewilligung. Weiter stellt das Oberste Gericht klar: Die finanziellen Entschädigungen der Versandapotheke an die Ärzte verstossen gegen das Heilmittelgesetz. Es seien sogenannte therapiefremde geldwerte Vorteile.

Konkret heisst dies: Das Bundesgericht sagt, wer Geld für ein Rezept bekommt, der ist nicht mehr unabhängig. Genau so wenig wie ein Arzt von einer Pharmafirma Geld für die Verschreibung eines Medikamentes bekommen darf, darf er dies von einer Versandapotheke.

Audio
Ärzte dürfen nicht am Ausstellen von Rezepten verdienen
aus HeuteMorgen vom 08.07.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 6 Sekunden.

Gewöhnliche Rezepte kein Problem

Stellt ein Arzt ohne spezielles Entgelt ein Rezept für die Versandapotheke aus, wie wenn er dem Patienten ein Rezept für eine normale Apotheke ausstellt, dann ist das weiterhin zulässig. Auch nicht verboten ist, dass ein Patient sein Rezept selber bei einer Versandapotheke einlöst.

Die Apotheker, denen die Versandapotheken zunehmend Marktanteile wegnehmen, sind erleichtert über das Urteil. Sie sprechen von einem wichtigen Zeichen, für die Wahlfreiheit der Patienten und gegen die Korruption im Gesundheitswesen.

Die betroffene Versandapotheke auf der anderen Seite bedauert, dass damit der kostengünstige Weg des Direktversandes, der zur Senkung der Gesundheitskosten beitrage, ein Stück weit zumindest eingeschränkt werde.

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