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Der Systemwechsel dürfte mehrere Millionen kosten
Aus Tagesschau vom 18.12.2016.
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Nach Jobverlust Arbeitslosengeld aus der Schweiz für Grenzgänger?

Grenzgänger aus der EU sollen bei Jobverlust künftig da Arbeitslosengeld erhalten, wo sie auch eingezahlt haben. Das könnte teuer werden für die Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU will einen Systemwechsel bei der Arbeitslosenversicherung.
  • Grenzgänger, die ihre Stelle verlieren, sollen dort Arbeitslosengeld erhalten, wo sie das letzte Jahr gearbeitet haben.
  • In der Schweiz arbeiten über 314‘000 Grenzgänger.
  • Die neuen Regeln würden die Schweiz mehrere 100 Millionen Franken kosten.

Ein geplanter europaweiter Systemwechsel bei der Arbeitslosenversicherung könnte die Schweiz teuer zu stehen kommen. Geplant ist, dass Grenzgänger, die ihre Stelle verlieren, dort Arbeitslosengeld erhalten sollen, wo sie das letzte Jahr gearbeitet haben. Laut der «NZZ am Sonntag» würde dieser Vorschlag die Schweiz mit über 314'000 Grenzgängern besonders tangieren.

Heute profitiert die Schweizer Arbeitslosenkasse davon, dass diese Grenzgänger zwar in der Schweiz Beiträge bezahlen, im Fall eines Stellenverlustes aber die Heimatstaaten den Grossteil der Kosten tragen.

Über 200 Millionen Franken im Plus

Die Schweiz verpflichtet sich lediglich, eine Entschädigung an das Herkunftsland zu entrichten. Diese deckt maximal die Leistungen für die ersten fünf Monate.

Aus Sicht der EU-Kommission ist dies nicht gerecht. Wird der Wechsel vollzogen, fällt für die Schweiz ein System weg, von dem sie bisher stark profitiert hat. 2015 etwa zahlten Grenzgänger 418 Millionen Franken in die Arbeitslosenversicherung ein. Für sie ausbezahlt wurden nur 193 Millionen Franken. Umgekehrt beklagte etwa die französische Arbeitslosenkasse, sie müsse für arbeitslose Grenzgänger pro Jahr 300 Millionen Euro mehr ausgeben, als sie von der Schweiz dafür erhalte.

Mit einem Systemwechsel kämen zusätzliche Kosten von mehreren 100 Millionen Franken auf die Schweiz zu. Der Bund will sich bisher zu den möglichen Auswirkungen nicht äussern. Man müsse die Pläne zuerst vertieft analysieren, schreibt das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).

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