Der Bundesrat hat diese Woche bestätigt: Im Dezember 2026 wird den Rentnerinnen und Rentnern erstmals eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Noch immer nicht geklärt ist allerdings, wie die rund vier Milliarden Franken jährlich finanziert werden sollen. Der Nationalrat will die Mehrwertsteuer befristet erhöhen. Der Ständerat hingegen bevorzugt eine Mischlösung – sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Lohnbeiträge sollen erhöht werden.
Für FDP-Nationalrätin Regine Sauter ist klar: «Es geht nicht, dass wir allen Rentnerinnen und Rentnern diese 13. Rente gönnen und die Kosten auf die Jungen, den Mittelstand und die KMU abwälzen.» Eine Finanzierung ausschliesslich über Lohnbeiträge sei kein nachhaltiger Weg.
Das sieht SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen anders. Sie plädiert für den ständerätlichen Kompromiss, also eine Mischfinanzierung aus zusätzlichen Lohnbeiträgen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Wasserfallen kritisiert zudem die Bürgerlichen für die «Schlechtmacherei der AHV». Die 1. Säule sei gut aufgestellt, die AHV schreibe Jahr für Jahr Gewinne.
Die AHV habe ein strukturelles Problem, entgegnet GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy: «Wir haben immer mehr ältere Menschen, immer weniger Erwerbstätige und eine tiefe Geburtenrate.» Zahlen des Bundes zeigen: Kamen 1948 auf eine Rentnerin oder einen Rentner noch über sechs Personen im erwerbsfähigen Alter, sind es heute noch rund drei Personen.
Bertschy plädiert für eine Lösung, welche nicht einseitig zulasten der jungen Generation gehe. Statt die Lohnbeiträge zu erhöhen, soll die Mehrwertsteuer befristet angehoben werden.
Ehepaar-Renten: Braucht es Anpassungen?
Eine befristete Massnahme werde das Problem nicht lösen, sagt Karin Stadelmann, Mitglied des Parteipräsidiums der Mitte. Geht es nach ihrer Partei, soll im Zuge der Finanzierung der 13. AHV-Rente auch gleich geklärt werden, wie die von der Mitte geforderte Aufhebung des Ehepaar-Plafonds bei den Renten finanziert werden könnte. Es brauche «eine sozialverträgliche Lösung», die alle Generationen miteinbeziehe, so Stadelmann.
Während ein unverheiratetes Rentnerpaar heute zwei separate Renten erhält, werden die AHV-Renten bei Ehepaaren zusammengerechnet. Sie erhalten zusammen maximal 150 Prozent einer Maximalrente. Diese Plafonierung will die Mitte mit einer Initiative aufheben.
GLP-Nationalrätin Bertschy zeigt sich offen für eine «stufenweise Aufhebung» des Plafonds, sie verweist aber gleichzeitig darauf, dass ein Ehepaar heute bei der AHV zahlreiche Privilegien geniesse, etwa die Witwen- oder Witwerrente. Das bekräftigt auch Sauter: «Diese Vorteile überwiegen auch finanziell den Plafond bei den Ehepaaren.» Wenn, dann müsse man konsequent sein und sowohl die Plafonierung aufheben als auch die Vorteile abschaffen.
Man könne über die Vorteile für Ehepaare diskutieren, entgegnet die Luzerner Mitte-Kantonsrätin Stadelmann. Sie zeigt sich etwa offen für Anpassungen bei den Hinterlassenenrenten. Ziel müsse aber immer sein, die steuerlichen Nachteile für Ehepaare zu beseitigen. Flavia Wasserfallen rechnet der Mitte-Initiative an der Urne gute Chancen aus. Es brauche deshalb einen «schlauen Gegenvorschlag».