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Schweiz Asbest-Verfahren: Bundesgericht stösst Kläger vor den Kopf

Schweizer Asbestopfer müssen weiter auf eine allfällige Entschädigung warten. Das Bundesgericht sistiert die Verfahren und reicht den Entscheid weiter an Parlament und Parteien. Sie sollen am Runden Tisch entscheiden.

Das Baumaterial Asbest ist in der Schweiz schon seit 25 Jahren verboten. Und trotzdem erkranken noch immer jedes Jahr über 100 Menschen an Asbest-Krebs.

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Schweizer Asbestopfer - das Warten geht weiter
aus Rendez-vous vom 01.04.2015. Bild: Symbolbild Keystone
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Doch das Bundesgericht tritt in einem heute publizierten Fall vorderhand gar nicht auf eine Klage von Hinterbliebenen ein und verweist auf die Politik. Dort gebe es ja Bestrebungen, um eine Lösung für die Asbest-Opfer zu finden. David Husmann, der als Rechtsanwalt viele Asbest-Opfer vertritt, spricht von einer Verzögerungstaktik: «Das Abstützen auf den Runden Tisch ist eine sehr vage Geschichte. Damit werden die Interessen der Opfer einfach auf die lange Bank geschoben.»

Leuenberger überrascht von Verfügung

Der Runde Tisch: Dieses Gremium wurde kürzlich vom Bundesrat eingesetzt, um für Asbest-Opfer eine Lösung zu finden, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Allerdings steht dieser Prozess noch ganz am Anfang. Geleitet wird der Runde Tisch von Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger. Und auch er kritisiert den aktuellen Bundesgerichtsentscheid: «Ich bin etwas überrascht. Ich wurde vom Bundesgericht nicht kontaktiert, was denn eigentlich der Zweck dieses Runden Tischs sei. Auch das Bundesamt für Gesundheit wurde nicht kontaktiert.»

Der Runde Tisch solle sich um ganz spezifische Härtefälle kümmern, erklärt Leuenberger. Nämlich um solche Menschen, die keine Ansprüche auf Leistungen der Unfallversicherung Suva haben. Daneben gibt es aber viele Asbest-Opfer oder Hinterbliebene, die zwar gewisse Suva-Leistungen erhalten haben, aber zusätzlich den Anspruch auf weitere Entschädigungen geltend machen. Als Genugtuung für das erlittene Leid zum Beispiel, oder wegen der angefallenen Pflegekosten.

Röntgenbild einer Asbest-Lunge
Legende: Asbeststaub lagert sich in der Lunge ab und verursacht Krebs. Keystone

Soll sich um diese Ansprüche jetzt auch noch der Runde Tisch kümmern? Das wäre eine riesige Belastung, gibt Leuenberger zu bedenken. Die gerichtliche Verfügung erschwere nun die Arbeit des Runden Tischs. «Das ist eine Sistierung, die vom gescheuten Arbeitsaufwand des Bundesgerichts vielleicht erklärbar ist, aber nicht aus dem Blickwinkel der Opfer.»

Motion im Parlament noch hängig

Neben dem Runden Tisch beschäftigt sich auch das Parlament mit dem Thema. So wurde eine Motion eingereicht, die einen Fonds für die Entschädigung der Asbest-Opfer verlangt. Das Parlament hat den Vorstoss aber noch nicht behandelt. Rechtsanwalt Husmann befürchtet, dass durch die ganzen politischen Prozesse viel Zeit verloren geht. «Wir haben immer wieder neue Leute, die sich melden, die krank sind. Wir können das doch nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben.»

Er hätte sich eine mutigere Haltung des Bundesgerichts gewünscht, sagt Husmann. Schliesslich habe bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert, wie kurz die Verjährungsfrist für Asbest-Fälle in der Schweiz bemessen sei.

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