Der Beschuldigte sagt vor dem Bezirksgericht Zürich, er habe nichts mit den drei Morden zu tun, die in den letzten fünfzehn Jahren in Zürich und Laupen geschehen sind. Auf die Frage des Richters, ob er die drei Menschen getötet habe, sagt er: «Absolut nicht.» Dass der Mann sich erst jetzt vor Gericht verantworten muss, liegt daran, dass sich die Suche nach dem Tatverdächtigen über Jahre hingezogen hat.
Am 15. Dezember 2010 wurde eine Psychoanalytikerin in ihrer Praxis im Zürcher Seefeld tot aufgefunden. Es war 14 Mal mit dem Messer auf sie eingestochen worden. Die Polizei fand DNA-Spuren des Täters, konnte diese jedoch nicht zuordnen – obwohl Hunderte von Männern zum DNA-Massentest antreten mussten.
Auf den Tag genau fünf Jahre später wurde ein älteres Ehepaar in seinem Haus in Laupen BE brutal getötet. Sie wurden mit einem scharfen und einem hammerähnlichen Gegenstand tödlich verletzt. Wieder fand die Polizei DNA – dieselbe wie fünf Jahre zuvor im Seefeld.
Bei Einreise verhaftet
Lange Zeit geschah nichts. Die Polizei konnte die DNA nicht zuordnen. Erst 2024 kam Bewegung in die Sache, was schliesslich dazu führte, dass die Ermittler einen heute 47-Jährigen festnahmen, als er in Genf in die Schweiz einreiste. Seither sitzt der mutmassliche Täter im Gefängnis.
Ihm wird laut Anklageschrift dreifacher Mord vorgeworfen. Er habe alle drei Opfer persönlich gekannt: Bei der Zürcher Psychoanalytikerin war er kurz in Behandlung, das Berner Ehepaar waren seine Nachbarn. Und an beiden Tatorten habe er eigentlich einbrechen und Wertgegenstände stehlen wollen. Laut Anklageschrift sei er dabei beide Male von den Opfern überrascht worden.
Der Beschuldigte selbst sagt vor Gericht, er könne sich nicht erklären, wie seine DNA an die Körper der Opfer und die Tatorte gekommen sei. In der neuen Praxis seiner Psychoanalytikerin sei er gar nie gewesen und beim Ehepaar sei er als Nachbar lediglich zu Besuch gewesen und habe hie und da ausgeholfen.
Welche Strafe die Staatsanwaltschaft fordert, wird erst im Laufe der Verhandlung klar. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.