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Schweiz Bundesrat will Sicherheit an Flughäfen erhöhen

Mit einer Reihe von Massnahmen will der Bundesrat die Sicherheit an Flughäfen verbessern. So sollen Airlines bei Bedarf Passagierlisten an die Behörden aushändigen. Und: Personen, welche eine Waffe in den Sicherheitsbereich eines Flughafens schmuggeln, machen sich künftig strafbar.

Wer eine Waffe in den Sicherheitsbereich eines Flughafens schmuggeln will, soll strafrechtlich härter belangt werden. Damit will der Bundesrat die Sicherheit im Luftverkehr verbessern. Heute muss jemand, der einen Waffenschein besitzt, nicht mit Sanktionen rechnen.

Gesetzeslücke wird geschlossen

Bisher fehlt eine griffige Bestimmung, um den Versuch zu ahnden, in den Sicherheitsbereich des Flughafens einzudringen oder gefährliche Gegenstände einzuführen. Theoretisch könne die Person den Versuch daher so oft wiederholen, bis es gelinge, sofern sie nicht gegen das Waffenrecht verstosse, schreibt der Bundesrat in der verabschiedeten Botschaft zur Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes.

Mit einer neuen Strafbestimmung soll diese Lücke geschlossen werden. Der Bundesrat schlägt vor, dass bereits der Versuch strafbar ist. Wer ohne Bewilligung eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand in den Sicherheitsbereich eines Flughafens bringt, wird mit einer Busse bis zu 20'000 Franken bestraft.

Strafbar soll auch der Versuch sein, den Sicherheitsbereich unberechtigt zu betreten oder dabei die Sicherheitskontrolle zu umgehen oder zu vereiteln. Damit soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Airlines müssen kooperieren

Als zweite Neuerung will der Bundesrat Fluggesellschaften verpflichten, Passagierlisten an Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen, wenn wegen Straftaten ermittelt wird oder damit kriminelle Handlungen verhindert werden. Ähnliche Instrumente sind bereits heute in der Zollgesetzgebung und im Ausländerrecht vorgesehen.

Eine Meldepflicht soll es auch für Staatsanwaltschaften und Gerichte geben, wenn Flughafenangestellte im Sicherheitsbereich verurteilt wurden oder gegen sie Strafverfahren hängig sind. Unter die Meldepflicht an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) sollen nur Delikte fallen, die für die Luftsicherheit relevant sind.

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