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«Die wichtigsten Dossiers sind von gegenseitigem Interesse»
Aus Tagesschau vom 28.06.2017.
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Beziehungen Schweiz-EU Burkhalter: «Es gibt keine perfekte Lösung»

Der Gesamtbundesrat will am bilateralen Weg festhalten. Das hat Bundesrat Didier Burkhalter einmal mehr bestätigt. Er will auch das Verhandlungsmandat der Schweiz mit der EU nicht ändern.

So richtig neu war nichts, was Aussenminister Didier Burkhalter an der Medienkonferenz zum Stand der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der Europäischen Union sagte.

Bilateraler Weg: Der Bundesrat will auf dem bilateralen Weg bleiben. Die kürzlich vorgestellte Initiative der SVP, die die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen will, habe der Bundesrat in dieser Sitzung nicht besprochen: «Wenn wir die Personenfreizügigkeit kündigen, kündigen wir die bilateralen Verträge als Ganzes.»

Das wurde am 28. Juni 2017 entschieden: «Der Bundesrat hat entschieden, mit demselben Mandat weiterzuverhandeln.» Das Mandat beinhaltet eine verbindliche Interpretation des Rechts durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. «Das ist im Interesse der Schweiz. Auch sie muss sich auf darauf verlassen können, dass Abkommen von anderen Staaten korrekt umgesetzt werden.»

Neue Kohäsionszahlung: Der Bundesrat hat sich auch über neue Kohäsionszahlungen an die EU unterhalten. Kohäsionszahlungen dienen dazu, die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten in den EU-Mitgliedstaaten zu beteiligen. Für eine zukünftige Zahlung wurden zwei Schwerpunkte festgelegt, nämlich die Berufsbildung und die Migration. Ob der Bundesrat wirklich einen weiteren Kohäsionsbeitrag leisten will, entscheidet er, wenn er den Gesamtüberblick über die Fortschritte der Verhandlungen in allen Dossiers hat.

Stand der Verhandlungen: «In Verhandlungen ist nichts wirklich fix, bis das Ganze abgeschlossen ist. Es ist jederzeit möglich, dass einer der Partner auf einen Punkt zurückkommt», sagte Burkhalter. Es gebe allerdings Punkte, die praktisch fertig verhandelt seien, dazu gehöre auch der Mechanismus zum Schlichten von Streit. Ausführlicher wurde der Aussenminister in diesem Punkt nicht.

Vertrauen in die Regierung: Bundesrat Burkhalter betonte während der Medienkonferenz immer wieder, dass er zwar zum Stand der Verhandlungen etwas sagen könne, aber nicht zu den Details. Das würde die Verhandlungsposition der Schweiz schwächen. Man müsse dem Bundesrat etwas Vertrauen entgegenbringen. Er halte sich an das Mandat.

Neuer Zeitplan: «Wir brauchen den Sommer noch, um wirkliche Fortschritte in den Verhandlungen zu erreichen», sagte Burkhalter. Ein Treffen mit den Zuständigen der EU im Herbst sei daher realistisch. Allerdings gebe es ständige Kontakte zwischen der EU und der Schweiz. Das Ziel, das Rahmenabkommen im Herbst zu unterschreiben, könne nicht eingehalten werden. Dazu sagte Burkhalter: «Wichtiger als dieses Ziel ist der Inhalt des Abkommens.»

Alternative zum Rahmenabkommen: «Es gibt nicht viele Lösungen. Wir wollen nicht, dass Gerichte die Entscheidungen fällen.» Als einzige Alternative könnte man sich mit den Efta-Staaten zusammenschliessen, sagte Burkhalter. Wobei auch das Probleme geben könnte, insbesondere bei der Frage nach einer übergeordneten Schlichtungsinstanz in Streitfällen. Der Bundesrat bevorzuge darum ein Rahmenabkommen direkt mit der EU: «Es gibt keine perfekte Lösung. Aber es gibt eine Lösung, bei der die Schweiz EU-Recht nicht automatisch übernimmt und auch ohne supranationalen Gerichtshof.»

Die Vorgeschichte

  • Seit der Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Dezember 1992 durch Volk und Stände hat die Schweiz die Beziehung zur EU mit bilateralen Abkommen gestaltet.
  • Diese regeln den Zugang zum Europäischen Binnenmarkt für Schweizer Unternehmen und die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU.
  • Um den bilateralen Weg abzusichern, soll ein Abkommen zu institutionellen Fragen geschlossen werden. Es geht um die Rechtsentwicklung, die Überwachung und die Auslegung der bilateralen Abkommen und um das Vorgehen im Streitfall.

Gesamtbeurteilung im Herbst: Anfang Herbst 2017 werden die Verhandlungserfolge in allen Dossiers neu beurteilt. Aufgrund der Fortschritte entscheidet die Regierung, ob er einen weiteren Kohäsionsbeitrag leisten will.

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