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Darf die Polizei vorsorglich ein Verbot aussprechen?
Aus 10 vor 10 vom 13.01.2017.
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Rechtsextreme Konzerte Darf die Polizei vorsorglich ein Verbot aussprechen?

Die St. Galler Kantonspolizei hat ein Rechtskonzert, das am Samstag irgendwo in der Schweiz stattfinden soll, präventiv verboten. Doch darf sie das überhaupt?

Nach dem Grossaufmarsch Rechtsextremer an einem Konzert in Unterwasser (St. Gallen) vom 15. Oktober 2016 ist die Polizei gewarnt. Ein solcher Aufmarsch soll künftig verhindert werden, hiess es damals. Doch nun droht eine Wiederholung.

Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) hat für Samstag eine Konzertveranstaltung einschlägiger Künstler angekündigt. Die Kantonspolizei St. Gallen reagierte diese Woche umgehend und sprach ein vorsorgliches Verbot aus.

Die Pnos hat einen Anwalt eingeschaltet. «Solche antidemokratischen Entscheide gilt es anzufechten», schreibt die Partei auf Anfrage von «10vor10».

Rechtsstaatlich heikle Entscheidung

Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, begrüsst das Vorgehen der St. Galler. Sie fordert, dass die Behörden alle Mittel nutzen, um rechtsextreme Propaganda zu unterbinden.

Zweifel am vorsorglichen Verbot hegt Rechtsexperte Reto Müller von der Universität Basel. Es sei fraglich, ob in diesem Fall eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung konkret vorliege, sagt Müller. «Ich frage mich, ob diese Massnahme insgesamt verhältnismässig ist, weil sie sämtliche Versammlungen der Pnos im ganzen Kanton für diese Zeit betrifft.» Statt der Polizei hätte die Kantonsregierung diesen Entscheid treffen müssen.

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