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Die Folgen des Urteils
Aus Tagesschau vom 21.05.2015.
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Schweiz «Das Urteil ist bedauerlich für das Kind»

Schweizer Kinder dürfen nicht zwei Väter haben. Das hat das Bundesgericht entschieden. Rechtsprofessorin Andrea Büchler zum wegweisenden Urteil, dem Leihmutterschaftsverbot in der Schweiz und zum Kindeswohl.

SRF News: Wie interpretieren Sie das Urteil des Bundesgerichtes?

Andrea Büchler: Das Urteil hat mich überrascht. Es steht im Widerspruch zu jüngeren Entwicklungen in den Nachbarländern Deutschland und Österreich. Dort wurde in ähnlichen Konstellationen eine ausländische Geburtsurkunde anerkannt.

Andrea Büchler

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Seit 2002 ist Andrea Büchler Inhaberin des Lehrstuhls für Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.

Hat die Tatsache, dass beide Elternteile Männer waren, die Richter beeinflusst?

Das ist schwierig zu beurteilen. Grundsätzlich spielt diese Frage aber keine zentrale Rolle. Es ging darum, ein ausländisches Urteil über die Elternschaft zu beurteilen. Allerdings sind natürlich gleichgeschlechtliche Paare in diesen Konstellationen mit besonderen Problemen konfrontiert. So können sie noch keine Stiefkindadoption vornehmen. Der andere Vater kann das Kind also nicht adoptieren.

Was bedeutet das Urteil für das betroffene Kind?

Das Kind hat in der Schweiz nur einen Elternteil und damit natürlich gewisse Nachteile. Es hat zum Beispiel keine Erbrechte gegenüber dem anderen Vater. Die Rechte und Pflichten, die ansonsten beide Elternteile haben, hat jetzt nur der leibliche Vater des Kindes.

Was war ausschlaggebend für das Urteil?

Das Bundesgericht hat mitgeteilt, dass das Leihmutterschaftsverbot in der Schweiz eine gewichtige Rolle gespielt hat. Dem Kindeswohl hingegen wurde nicht die gleiche Bedeutung beigemessen.

Was hat das Urteil für eine Wirkung?

Klar ist: Mit der steigenden Mobilität wird es noch mehr solcher Fälle geben. Eine Möglichkeit, die Schwierigkeiten zu entschärfen, wäre eine internationale Konvention. Wir kennen solche Instrumente, zum Beispiel beim Haager Adoptionsübereinkommen. Momentan erarbeitet die Haager Konferenz ähnliche Instrumente für Fälle der Leihmutterschaft.

Was könnte zu Problemen führen?

Die Haltungen der verschiedenen Länder zur Leihmutterschaft sind sehr unterschiedlich. Es wird schwierig, hier einen Minimalkonsens zu erreichen. Somit müssen wir damit rechnen, dass über längere Zeit Rechtsunsicherheit besteht. Das ist bedauerlich, vor allem für die Kinder.

Das Interview führte Michael Steiner.

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