Frühling ist eine tolle Jahreszeit. Nicht nur, weil die Tage länger, die Temperaturen milder werden. Auch, weil mit dem Karfreitag, dem Ostermontag, der Auffahrt und dem Pfingstmontag zusätzliche vier arbeitsfreie Tage anstehen. An diesen Feiertagen kann nicht gerüttelt werden: Denn sie fallen immer auf einen Wochentag und gelten in allen Kantonen als gesetzliche Feiertage.
Anders sieht dies bei datumsbedingten Feiertagen aus. So fallen 2016 zwei, respektive drei davon auf ein Wochenende: der bereits vergangene Berchtoldstag und Ende Jahr Weihnachten. In sieben Kantonen verfällt zudem der sonst arbeitsfreie Tag der Arbeit, der 1. Mai.
Frappante Unterschiede in den Kantonen
In gewissen Kantonen fallen wohl zwei oder drei weniger Feiertage kaum ins Gewicht. Etwa im Tessin, dem Feiertags-Rekordhalter im Land, mit 15 gesetzlich anerkannten oder den Sonntagen gleichgestellten Feiertagen pro Jahr.
Anders sieht es in Kantonen wie in Graubünden aus. Dort sind jährlich acht gesetzlich anerkannte und den Sonntagen gleichgestellte Feiertage vorgesehen. Fallen davon zwei ins Wasser, ist dies spürbar. Vielen Angestellten bleibt also nichts anderes übrig, als die Faust im Sack zu machen.
Briten als Vorbild
Anders geht es den Angestellten in Grossbritannien. Sie können gesetzliche Feiertage, die auf Wochenenden fallen, vor- oder nachholen. In Deutschland und Österreich laufen derzeit seitens der Politik und den Gewerkschaften Bestrebungen, diese britische Handhabung ebenfalls zu etablieren.
Die Frage stellt sich also, ob hierzulande solch verfallene freie Tage nicht ebenso kompensiert werden sollten? Die Forderungen in Deutschland und Österreich seien richtig, sagt Mischa von Arb, Pressesprecher der Gewerkschaft Unia. Er argumentiert: «Weil Feiertage wichtige Erholungszeit für Arbeitnehmende bieten. Es würde Sinn machen, sie jeweils am Freitag davor oder am Montag danach zu kompensieren.»
«Erholte Angestellte sind leistungsfähiger»
Ob ein solcher Vorschlag in der Wirtschaft Chancen hätte? Von Arb: «Widerstand wäre wahrscheinlich, doch solch eine Feiertags-Kompensation würde motivierend auf die Arbeitnehmenden wirken.» Und nicht nur die Angestellten würden davon profitieren, so von Arb, auch die Arbeitgeber. «Wenn die Angestellten mehr Erholungszeit haben, sind sie während der Arbeitszeit auch leistungsfähiger.»
Als weiteres Argument für eine Kompensation weist der Gewerkschafter auf den 1. Mai hin, der Festtag der Arbeitnehmenden – in sieben Kantonen ein Feiertag. Der Tag der Arbeit sei zudem konfessionslos und werde nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit gefeiert.
«Es gibt keinen Handlungsbedarf»
Die Diskussion über eine Kompensation sorgt bei den Arbeitgebern für Stirnrunzeln. Zumal die Arbeitszufriedenheit wie auch der Gesundheitsschutz in der Schweiz sehr gut seien, sagt Fredy Greuter vom Arbeitgeberverband.
Ausserdem sei die gesetzliche Regelung klar: Es gebe kein Nachbezugsrecht für Feiertage. «Es gibt also keinen Handlungsbedarf. Zudem ist die Wirtschaft derzeit nicht in einer blendenden Verfassung. Eine solche Idee erscheint mir deshalb an den Haaren herbeigezogen und nicht durchdacht», so Greuter.
Vorerst bleibt also alles beim Alten. So bleibt der Blick auf kommende Jahre, in denen viele datumsgebundene Feiertage wieder auf Wochentage fallen. 2017 etwa sind es deren fünf.