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Forschung und Patientenschutz Die Daten gehören dem Patienten – immer

Big Data eröffnet der Medizinforschung neue Felder. Doch wie gut sind diese Daten geschützt?

Wer kürzlich in ein grosses Spital eingetreten ist, erinnert sich: Er wurde gebeten, eine Erklärung zu unterschreiben, um einzuwilligen, dass seine Daten zur Forschung benutzt werden dürfen. Dazu gehören auch Daten aus seinem Blut, Urin und Gewebe.

Aus den Daten des Blutes lässt sich das Erbgut ablesen und Krankheiten können vorausgesagt werden. Wie gut sind diese Daten geschützt? Die Antworten zweier Experten.

Gesammelte Gesundheitsdaten

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Das Swiss Personalized Health Network (SPHN) ist eine Forschungsinitiative von Forschenden der ETHs, Universitäten und Universitätsspitälern. Sie soll eine Harmonisierung der unterschiedlichen Datentypen und Informationssysteme gewährleisten und den für die Forschung nötigen Datenaustausch ermöglichen. Die Umsetzung ist im Gange.

Wird das Erbgut anonymisiert? Man könne das Erbgut nicht anonymisieren, man könne es nur verschlüsseln, sagt Franziska Sprecher, Assistenzprofessorin an der Uni Bern und Rechtsberaterin der Schweizerischen Stiftung SPO, einer Patientenschutzorganisation. Das Einwilligungsformular sollte deshalb richtigerweise von verschlüsselten Daten sprechen. «Heute kann das Genom entschlüsselt werden. In Verbindung mit Big Data ist dann ziemlich schnell klar, wer das war», sagt Franziska Sprecher.

Wozu werden die Daten genutzt? Mit den Daten könnten die molekularen Profile von Krankheiten entschlüsselt und in Beziehung zu den persönlichen Daten gesetzt werden, sagt Peter Meier-Abt, Präsident der schweizerischen Akademie der Wissenschaften (SAMW). Aufgrund dieser Korrelationen von grossen Datenmengen könne man neue Therapien entwickeln oder Krankheitsrisiken besser abschätzen. «Bis jetzt hatten wir eher Einzelanalysen. Jetzt kann man viel globaler analysieren, molekulare Profile erstellen und so ganz neue Krankheitsmechanismen entdecken», sagt Meier-Abt.

Wem gehören die Daten, wenn man in die Verwendung für Forschungszwecke eingewilligt hat? Die Daten gehörten letztlich immer der Person, die sie zur Verfügung stelle. Diese Person habe immer die Hoheit über die Daten, hält Prof. Dr. Peter Meier-Abt fest. Die Person könne die Einwilligung erneuern, sie könne die Daten zurückziehen oder sie könne sie selektiv verwalten.

Was ist eine Biobank? Eine Biobank ist eine Sammlung von Blut-, Gewebe oder anderen Proben. Nach Einwilligung des Patienten kommen seine Daten dortin. Diese Daten könnten dann auch für Forschungen im Ausland oder in der Industrie weitergegeben werden. Dafür müsse aber, betont Peter Meier-Abt, ein konkretes, von der Ethikkommission bewilligtes Forschungsprojekt vorliegen.

Wie sicher sind die Daten auf einer Biobank? Aktuell sei das schweizerische Recht mit Bezug auf Biobanken löchrig, sagt Franziska Sprecher. «Was die Kontrolle, Transparenz und die Eigentumsrechte an den Daten betrifft, haben wir Lücken im Schweizerischen Recht.» Es bräuchte ein entsprechendes Bundesgesetz. «Aktuell gibt es eine Deklaration des Weltärztebundes. Sie legt internationale Standards, wie Biobanken geführt werden sollen und welche Rechte Spendende haben, fest.» Diese Konvention könnte in das Standesrecht der Schweizer Ärzte übernommen werden. Damit hätte das zukünftige Bundesgesetz eine gewisse rechtliche Basis. Allerdings brauche es zur Sicherheit auch verbindliche technische Standards, so Sprecher.

Ist den Leuten klar, was sie unterschreiben, wenn sie diese Einwilligungserklärung vorgelegt bekommen? Die Kurzfassung enthalte nach Ansicht der Patientenschutzorganisation nicht genügend Informationen, um rechtsgültig einwilligen zu können. Es brauche zwingend die ausführliche Broschüre und für Interessierte weiterführende Links, sagt Franziska Sprecher.

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