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Das Gericht folgt den Anträgen der Verteidigung
Aus Tagesschau vom 24.05.2017.
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Tötungsdelikt Adeline Die lebenslange Verwahrung bleibt eine leere Drohung

Wie das Urteil gegen Fabrice A. zu werten ist. Eine Einschätzung von Westschweiz-Korrespondent Sascha Buchbinder.

Die Tat an sich war kaum mehr umstritten: Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er 2013 bei einem Freigang seine Therapeutin entführt und getötet hatte. Nur bei den Details, beim Grad der Grausamkeit gab es noch Unklarheiten.

Nach der einwöchigen Verhandlung ist für das Gericht aber auch der letzte Zweifel ausgeräumt: Der Angeklagte hat seine Therapeutin ermordet, weil er so ein sexuelles Phantasma ausleben wollte. Die Massnahme dafür lautet lebenslänglich Gefängnis.

Sascha Buchbinder

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Für Radio SRF ist Sascha Buchbinder Korrespondent für die Westschweiz und das Bundesgericht in Lausanne. Zuvor arbeitete er in der Inlandredaktion in Bern.

Der wichtigste Streitpunkt vor Gericht war die Frage, ob er zusätzlich ordentlich oder lebenslänglich verwahrt wird.

Das Bundesgericht verlangt Gewissheit, bevor jemand unwiderruflich weggesperrt werden darf. Konkret: Zwei psychiatrische Gutachten müssen übereinstimmend jede Behandelbarkeit auf Lebenszeit ausschliessen. Der Psychiatrie aber fehlen dazu meist die Mittel.

Jahrzehntelange Voraussagen unmöglich

Im konkreten Fall haben vier Psychiater vor dem Täter gewarnt und gesagt, dass eine Behandlung kaum möglich sei. Der Täter sei gefährlich, pervers und geistesgestört. Sie sagten aber auch, dass die Wissenschaft zu wenig über solche Täter weiss, um ihre Entwicklung auf Jahrzehnte hinaus vorhersagen zu können.

Generalstaatsanwalt Olivier Jornot wollte von den Gutachten, die er in Auftrag gegeben hatte, nur jene Passagen gelten lassen, die ihm ins Konzept passten. Sein Ziel war die lebenslange Verwahrung, seine Begründung dafür war letztlich nicht juristisch, sondern politisch: Der Paragraf müsse endlich angewandt werden. Das Gericht aber mochte sich nicht auf politisches Terrain begeben und verzichtete auf die Anordnung einer lebenslänglichen Verwahrung.

Stattdessen lautet das Urteil lebenslänglich Gefängnis plus normale Verwahrung. In der Praxis bedeutet das genauso, dass Fabrice A. – nach menschlichem Ermessen – nie wieder freikommt. In der Praxis bedeutet das aber auch, dass die lebenslange Verwahrung, die das Volk in die Verfassung geschrieben hat, eine leere Drohung bleibt.

Bestürzung im Gerichtssaal

Das Publikum im Gerichtssaal nahm das Urteil mit Bestürzung auf. Mehrere Personen weinten, einige verliessen den Saal vorzeitig, jemand schlug gar demonstrativ die Türe hinter sich zu.

Strafrechtlich ist der Fall der ermordeten Genfer Soziotherapeutin mit dem heutigen Urteil weitgehend geklärt. Politisch bleibt der Mord brisant – zumal der parlamentarische Untersuchungsbericht bereits viermal verschoben wurde und noch immer nicht vorliegt.

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