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Höhere Familienzulagen als Zückerchen für neue USR 3
Aus Echo der Zeit vom 20.05.2017. Bild: Keystone
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Reform der Unternehmenssteuer Ein «Zückerchen» könnte zum Zankapfel werden

  • Im Februar scheiterte die Unternehmenssteuerreform III – fast 60 Prozent der Stimmbevölkerung waren gegen sie.
  • Damit ist das Thema aber nicht vom Tisch. Die Steuerprivilegien für Firmen mit Sonderstatus müssen fallen. Deshalb – so der breite Konsens – braucht es nach wie vor eine Reform, die «Steuervorlage 17».
  • Doch wie bringt man diese «Steuervorlage 17» durch beim Volk? Es könnte einen Kompromiss bei höheren Familienzulagen geben.

200 Franken monatlich pro Kind – das ist der Mindestansatz bei den Kinderzulagen, den der Bund heute vorschreibt. Dieser Ansatz soll nun bei der «Steuervorlage 17» erhöht werden.

Dieses «Zückerchen» hat die Basler SP-Finanzdirektorin Eva Herzog bereits bei der Umsetzung der Steuerreform in ihrem Kanton Basel-Stadt vorgeschlagen.

Man kann das schon als ‹Zückerchen› bezeichnen aber gleichzeitig ist es ein Anteil, den die Wirtschaft der Bevölkerung zurückgibt.
Autor: Eva Herzog Finanzdirektorin Basel-Stadt

Die Idee dahinter ist also eine Art Gegengeschäft: Die Wirtschaft behalte ein gutes Steuerumfeld – dafür bekomme die Bevölkerung auch etwas.

Die Basler Finanzdirektorin ist eine wichtige Stimme – sie arbeitet in dem achtköpfigen Gremium von Kantons- und Bundesvertretern mit, das derzeit die ersten Pflöcke für die neue «Steuervorlage 17» einschlägt, also für das Nachfolgeprojekt der Unternehmenssteuerreform III.

In diesem Steuerungsorgan sitzt auch der Finanzdirektor des Kantons Zug, SVP-Regierungsrat Heinz Tännler. Auch er würde die neue Steuervorlage gerne mit diesem «Zückerchen» versüssen: «Ich glaube, dass wir sonst der linken Parteiseite nicht gerecht werden. Sie haben die Abstimmung gewonnen und deshalb haben sie auch eine Forderung zugute, die man diskutieren muss.»

Erhöhung um 20 bis 50 Franken

Die SP hat ihre Forderung nach höheren Kinderzulagen bereits angemeldet. Der Zuger Finanzdirektor Tännler sagt: «Konkret diskutiert würden Erhöhungen zwischen 20 und 50 Franken. Bei 20 Franken sehe ich es eher nicht. Das ist zu wenig, wenn wir von einer indirekten Gegenfinanzierung sprechen. Ich glaube eher, dass es gegen 50 Franken gehen wird.»

250 statt 200 Franken pro Monat

50 Franken mehr pro Kind und Monat, also mindestens 250 Franken: Zahlen müssten das zum grössten Teil nicht die Kantone, sondern die Unternehmen – unter dem Strich 600 Millionen Franken Mehrkosten müssten sie tragen, nach Berechnungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung, die Radio SRF vorliegen.

Für den Direktor des Gewerbeverbands, Hans-Ulrich Bigler, geht es da daher nicht um ein «Zückerchen», eher um einen süssen Magenverderber.

Es gibt keinen Grund, weshalb man Steuerpolitik mit Sozialpolitik vermischen sollte. Und es nicht nachvollziehbar, weshalb die KMU nun dafür bezahlen müssen, dass man den Grosskonzernen die Steuerprivilegien erleichtert.
Autor: Hans-Ulrich Bigler Direktor Gewerbeverband

Die Basler Finanzdirektorin Herzog kontert: «Wenn dank höheren Familienzulagen die Steuerreform akzeptiert werde, dann hätten auch kleinere und mittlere Unternehmen etwas davon. Die KMU profitieren ja auch davon, wenn wir unser Steuersystem erfolgreich umbauen können und sie weiterhin von den Aufträgen von den grossen Firmen, um die es geht bei dieser Vorlage, profitieren.»

Kantone wollen ablenken

Bigler hingegen lässt sich von Kantonsvertretern nicht gerne belehren: «Es ist ganz besonders irritierend und störend, dass dieser Vorschlag aus den Reihen der Kantone kommt. Die Kantone haben bis heute ihre Karten nicht auf den Tisch gelegt. Es ist nach wie vor nicht ersichtlich, wie die Gewinnsteuersätze in den Kantonen sinken sollten.»

Mit ihrem Vorschlag für höhere Familienzulagen würden Kantone nur ablenken. Höhere Familienzulagen kann sich übrigens auch der Bundesrat vorstellen – dies zumindest hat Finanzminister Ueli Maurer vor einigen Tagen bei einem Referat durchblicken lassen.

Die nächsten Schritte

Als Nächstes spurt jetzt das vorberatende achtköpfige Steuerungsorgan die neue «Steuervorlage 17» vor, damit der Bundesrat wie geplant vor den Sommerferien erste Entscheide fällen kann.

Dabei soll es im Wesentlichen darum gehen, bei den geplanten neuen Steuererleichterungen für Unternehmen nicht mehr so weit zu gehen wie in der gescheiterten Vorlage. Mit dem ganzen Paket wird sich später das Parlament befassen. Spätestens dann wird das so genannte Zückerchen der höheren Familienzulagen zum süssen Zankapfel.

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