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Schweiz Elektronische Fussfesseln schützen nur bedingt vor Gewalttaten

Männer, die ihre Frau bedroht oder verletzt haben, sollen künftig mittels elektronischer Fussfesseln überwacht werden können. So wollen es der Bund und das Parlament. Für die Umsetzung sind die Kantone zuständig. Doch das geplante Überwachungszentrum kommt später als ursprünglich gedacht.

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Elektronische Fussfessel - ohne Überwachung
aus Rendez-vous vom 05.01.2015. Bild: Symbolbild Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 54 Sekunden.

Wenn sich ein gewalttätiger Mann nicht mehr dem Haus seiner Frau nähern darf, nennt man das in der Justizsprache ein Rayon- oder Kontaktverbot. Ob diese Verbote eingehalten werden, müsse elektronisch überprüft werden können, sagt Natalie Rickli von der SVP: «Ich sehe den Einsatz von solchen elektronischen Fussfesseln vor allem bei der Umsetzung von Kontakt- und Rayonverbote, bei häuslicher Gewalt.»

In selteneren Fällen könnten es auch Frauen oder Pädophile sein, denen Kontaktverbote auferlegt werden können.

Psychologischer Schutz für die Opfer

Carlo Häfeli, der Präsident der Opferorganisation Weisser Ring, hielt ursprünglich nicht viel von der Idee, vermehrt auch in solchen Fällen Fussfesseln einzusetzen. Unterdessen hat er seine Meinung jedoch geändert.

«Die totale Sicherheit kann es und wird es nie geben, aber ich glaube, rein schon psychologisch ist es für das Opfer wichtig», sagt er. Deshalb hat der Bund die juristische Grundlage für die Kantone geschaffen, ab Januar 2015 elektronische Fussfesseln auch so einsetzen zu können.

Doch die Kantone sind noch nicht so weit: Sie müssen erst noch untereinander absprechen, welche Kantone mitmachen, denn es ist freiwillig. Anschliessend müssen sie die elektronischen Fussfesseln gemeinsam kaufen und sich auf einen, oder zwei Standorte für ein nationales Überwachungszentrum einigen.

All das dauert seine Zeit, sagt Florian Düblin von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren: «Wir rechnen damit, dass eine gesamtschweizerische Lösung im Bereich electronic Monitoring ab 2017 in Betrieb gehen könnte.»

Bis dann könnten aber diejenigen Kantone, die schon fortgeschritten sind bei der Einführung von elektronischen Fussfesseln, den anderen Kantonen im Bedarfsfall aushelfen.

Natalie Rickli geht das dennoch viel zu langsam. «Ich bin irritiert, dass die Kantone das nicht fristgerecht auf den 1. Januar umsetzen können», sagt sie. Die Kantone hätten dies versprochen. Auch der Bundesrat habe nämlich die elektronische Fussfessel im Zusammenhang mit der Pädophileninitiative als gute Alternative angepriesen.

Längst nicht alle können überwacht werden

Düblin von der Polizeidirektorenkonferenz warnt vor zu grossen Hoffnungen. Denn es gebe in der Schweiz jährlich alleine in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt mehr als 2000 Verurteilungen wegen Körperverletzungen und mehr als 4000 Verurteilungen wegen Drohungen. Bei so vielen Fällen könne gar nicht jeder potentielle Täter ständig überwacht werden.

Überwacht werden könnten deshalb nur die heikleren Fälle, sagt Düblin. Und auch, wenn es dann piepse in der Alarmzentrale, sei das Äusserste, was möglich sei, die Alarmierung einer Polizeistreife, die so schnell wie möglich vor Ort gehe. Aber er ist sich bewusst: «Wenn jemand akut den Plan gefasst hat, auf eine andere Person loszugehen, dann wird man das mit einer elektronischen Fussfessel nicht verhindern können.»

Mit einer präventiven Überwachung können Gewalttaten oder gar Tötungen nicht ausgeschlossen werden. Man darf nur hoffen, dass sich mögliche Täter zurückhalten, weil sie wissen, dass sie überwacht werden. Aber eine hundertprozentige Sicherheit kann auch eine Fussfessel nicht bringen, zumal den Praktikern im Justizvollzug derzeit auch noch Funklöcher und andere technische Probleme zu schaffen machen.

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