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Bundesgericht stärkt AKW Mühleberg
Aus 10 vor 10 vom 28.03.2013.
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Energiewende Kein Freipass für das AKW Mühleberg

Energieministerin Doris Leuthard hat das Urteil aus Lausanne mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen. «Wir sind froh, dass nun Klarheit herrscht», sagte sie vor den Medien in Bern. Ein Persilschein für Mühleberg sei dies aber nicht.

Kontrollraum im AKW Mühleberg.
Legende: Trotz des Urteils aus Lausanne muss in Mühleberg in die Sicherheit investiert werden. Keystone

Auch nach 40 Jahren Betriebszeit wird dem AKW Mühleberg der Stecker nicht gezogen. Dennoch kann sich die BKW nicht zurücklehnen. Die Betreiber seien nun gefordert zu investieren, betont Energieministerin Doris Leuthard. Ansonsten droht weiterhin die Stilllegung. Der  Investitionsbedarf wird mit 170 Millionen Franken beziffert.

Besser für die Sicherheit

Ein fixer Zeitpunkt für die Abschaltung wäre aus Sicht von Leuthard auch aus Sicherheitsgründen der falsche Weg: Wenn ein Datum festgesetzt würde, würden die Betreiber unter Umständen nicht mehr genügend in die Sicherheit investieren.

 

Für die geplante Energiewende ist das Urteil aus Leuthards Sicht kein Rückschlag: «Die erneuerbaren Energien müssen so oder so von ihrem Mauerblümchendasein befreit werden.» Das Urteil bedeute auch nicht, dass das AKW Mühleberg «ewig» weiterlaufe. Das Werk sei alt und weise «Altersschwächen» auf.

 

Die Energieministerin rief in Erinnerung, dass der Bundesrat in seiner Energiestrategie mit einer Laufzeit der Atomkraftwerke von rund 50 Jahren rechnet. Zu behaupten, das Bundesgericht habe die wirtschaftlichen Interessen höher gewichtet als die Sicherheit der Bevölkerung, wäre populistisch, sagte Leuthard auf eine entsprechende Frage. Das Bundesgericht sei unabhängig und die höchste Instanz.

Audio
Bundesrätin Leuthard zum Mühleberg-Entscheid
aus SRF 4 News aktuell vom 29.03.2013.
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Aufgabenteilung bestätigt

Im Urteil des Bundesgerichts sieht Leuthard auch eine Bestätigung für die heutigen Strukturen der Atomaufsicht: Dass die unabhängigen Experten des Ensi für die Beurteilung der Sicherheit zuständig blieben, sei sinnvoll. Fragen der Sicherheit dürften nicht von der Verwaltung beurteilt werden.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte bei der Aufsicht auch das Energiedepartement in die Pflicht nehmen wollen. Es habe sich damit über die vom Gesetzgeber gewollte Aufgabenverteilung zwischen der Verwaltung und der Aufsichtsbehörde hinweggesetzt, schreibt das Departement in einer Mitteilung.

 

Das Bundesgericht sei nun der Einschätzung des Uvek gefolgt. Damit bestehe Rechtssicherheit bezüglich der Zuständigkeiten der Behörden. Für eine abschliessende Würdigung des Urteils will Leuthard die schriftliche Begründung des Bundesgerichtsurteils abwarten. Diese werde dann vertieft geprüft.

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