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Bundesrat fordert Entschädigung bei Verspätungen
Aus Tagesschau vom 16.11.2016.
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Schweiz Entschädigung für Bahn- und Buskunden bei Verspätungen

Bei Verspätungen von über einer Stunde sollen Bahn- oder Busunternehmen künftig 25 Prozent des Fahrpreises zurückerstatten. Das schlägt der Bundesrat im Sinne der Kundenfreundlichkeit vor. Ausgenommen wären GA- und Monatsabo-Halter. Auch der Velo-Transport soll nach Möglichkeit garantiert werden.

Die geplante Entschädigungspflicht ist Teil der Organisation der Bahninfrastruktur (OBI), die das Bahnsystem transparenter und kundenfreundlicher machen soll.

Im Rahmen der OBI-Vorlage möchte der Bundesrat die Rechte der Reisenden im öffentlichen Verkehr stärken und, falls sinnvoll, an die in Europa üblichen Standards angleichen. Bei den neuen Bestimmungen zu den Passagierrechten lauten die Vorschläge wie folgt:

  • Bei Verspätungen erhalten die Reisenden mehr Rechte.
  • Bei grossen Verspätungen wird in gewissen Fällen eine Entschädigungspflicht geschaffen. Zur Diskussion steht eine Abgeltung von 25 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen von über 60 Minuten beziehungsweise von der Hälfte ab 120 Minuten.
  • Die Passagiere können die Reise gar nicht antreten oder unterbrechen, wenn diese wegen der Verspätung sinnlos geworden ist. Wer zum Beispiel ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Stadt verpasst, kann am Schalter den Fahrpreis zurückverlangen.
  • Anspruch auf Entschädigung haben nur Inhaber eines Einzelfahrausweises, dessen Preis leicht bestimmt werden kann. (Billett für einfache Fahrt oder Retourfahrt, Billett zum ganzen oder halben Preis, Tageskarte)
  • Für Besitzer eines Generalabonnements (GA) oder eines Monatsabonnements sind keine Entschädigungen vorgesehen.
  • Die Verkehrsunternehmen sollen verpflichtet werden, die Reisenden über Verspätungen oder Ausfälle und ihre Rechte zu informieren.
  • Die Entschädigungen würden die SBB und die anderen Transportunternehmen laut Bundesrat eine halbe Million Franken pro Jahr zusätzlich kosten. Die SBB widerspricht dieser Kostenschätzung nicht.
  • Die Transportunternehmen sollen verpflichtet werden, in ihren Fahrzeugen geeignete Voraussetzungen für den Transport von Velos zu schaffen. Jedoch nur, wenn die Fahrräder leicht zu handhaben sind, der Verkehr nicht beeinträchtigt wird und die Fahrzeuge dafür geeignet sind.

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Änderungen sollen dann auf Verordnungsstufe konkretisiert werden.

Im geltenden Recht beschränkt sich die Haftung der Transportunternehmen auf Schäden, die unmittelbar durch das Verpassen des letzten Anschlusses entstehen. Einige Unternehmen verteilen bei Verspätungen freiwillig «Sorry-Bons». Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Stellungnahme der SBB: Aktuelle Gutschein-Lösung ist besser

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Die SBB und die übrigen Transportunternehmen halten nicht viel von den Plänen des Bundesrats. Die Regelung bringe vor allem mehr Bürokratie und einen grösseren Personalaufwand, stellt SBB-Sprecher Christian Ginsig fest und betont: «Die SBB gibt bereits heute freiwillig ab einer Stunde Verspätung Zehn-Franken-Gutscheine ab, und zwar auch an GA-Kunden.»

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