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Schweiz FDP-Ständerat: «Böses Erwachen» bei Verlust der Bilateralen

Der Nachgang zum Brexit-Entscheid in Grossbritannien ist für den ehemaligen FDP-Präsidenten Philipp Müller eine Warnung. Was dort passiert ist, ist für ihn eine «Vorwegnahme, wenn die Schweiz einmal die bilateralen Verträge mit der EU» verlieren sollte.

Die harte Reaktion der EU gegen Grossbritannien, der drohende Verlust des EU-Marktzugangs und Planspiele von Firmen, die Arbeitsplätze auf den Kontinent zu verlagern, sei den «Leuten auf der Insel in die Knochen gefahren», sagte der FDP-Ständerat gegenüber der «NZZ am Sonntag».

Sollte die Schweiz einmal die bilateralen Verträge mit der EU verlieren, könnte es laut Müller zu einer ähnlichen Reaktion kommen. «Dann gäbe es auch bei uns ein böses Erwachen. Auch bei uns würden dann viele, die denken, die Verträge seien nicht so wichtig, plötzlich sehr nervös.»

Werbung für Inländervorrang

Das Brexit-Votum bestärkt Müller darin, den Marktzugang zur EU nicht aufs Spiel zu setzen. «55 Prozent unserer Exporte gehen in die EU, darum wollen wir einen gesicherten Zugang zum Binnenmarkt.» Für den Marktzugang ist aber eine Umsetzung der SVP-Zuwanderungsinitiative nötig, die das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) nicht gefährdet.

Um das zu bewerkstelligen, skizziert der Migrationspolitiker im Interview erneut seinen Vorschlag für einen beschränkten Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt. «Dieser soll befristet und beschränkt auf Berufsgruppen und Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit gelten», sagte der Aargauer.

EU-Vertreter müssen akzeptieren

Müller zeigt sich überzeugt, dass ein solcher Inländervorrang mit der EU abgestimmt werden kann: «Ob das Ganze mit dem FZA kompatibel ist, hängt allein davon ab, ob wir das einseitig beschliessen oder ob dies der Gemischte Ausschuss auf Antrag der Schweiz tut.» Da es sich um eine befristete und beschränkte Massnahmen handelt, müssten die EU-Vertreter diese eigentlich akzeptieren.

Den Einwand, die mit der SVP-Initiative geforderten Höchstzahlen und Kontingenten würde damit nicht umgesetzt, lässt Müller nicht gelten. Das Parlament arbeite auch noch an anderen Massnahmen, mit dem es die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten beschränken wolle. «Das alles in einem Paket mit dem Inländervorrang ist eine glaubwürdige Umsetzung der Initiative.»

Bundesjuristen skeptisch

Zur Frage, wie denn ein Inländervorrang konkret aussehen könnte, erwähnte Müller den seit längerem kursierenden Vorschlag, wonach offene Stellen den regionalen Arbeitsvermittlungsbüro gemeldet werden, bevor sie ausgeschrieben werden. «Davon würden unsere Arbeitslosen direkt profitieren; die Personenfreizügigkeit, und damit die Bilateralen, wäre nicht grundsätzlich infrage gestellt.»

Audio
Kommission sucht bei Zuwanderung nach dem Ei des Kolumbus
aus Echo der Zeit vom 01.07.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 23 Sekunden.

So klar ist das aber nicht. Die Idee wird derzeit auch in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats diskutiert, welche die Umsetzung derzeit beratet. Dort dämpfte Justizministerin Simonetta Sommaruga die Hoffnung, dass ein Inländervorrang mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sein könnte.

«Überrascht» zeigte sich Müller darüber, dass FDP-Bundesrat Johann Schneider-Ammann eine Schutzklausel nach dem Vorschlag des ETH-Professors Michael Ambühl favorisiert. «Die vielen Kriterien im Konzept, die etwa das Lohnniveau oder einen Quervergleich der Zuwanderung mit der EU erfassen, machen das Modell sehr kompliziert.»

Auf Linie der FDP-Präsidentin

Für einen Inländervorrang «nach dem Modell FDP» wirbt auch FDP-Präsidentin Petra Gössi. Aus ihrer Sicht steht das Modell sogar im Zentrum der Überlegungen bei der Initiativ-Umsetzung, wie sie den Zeitungen «Ostschweiz am Sonntag» und «Zentralschweiz am Sonntag».

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