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Stiftung gegründet Finanzielle Hilfe für Asbestopfer

Lange haben sie dafür gekämpft, nun ist es soweit: Eine entsprechende Stiftung ist nun gegründet worden. Ab Mitte Jahr können erste Gelder fliessen.

  • Die Stiftung Entschädigungsfonds Asbest (EFA) ist eine direkte Folge einer Einigung am Runden Tisch, den Bundesrat Alain Berset 2015 einberufen hatte.
  • Präsident der neuen Stiftung ist Urs Berger. Er ist gleichzeitig Präsident des Schweizerischen Versicherungsverband (SVV).
  • Die Stiftung verfügt über ein Startkapital von sechs Millionen Franken. Gleichzeitig hat sie Zusagen von 24 Millionen Franken.

Wer hat Anrecht?

Anrecht auf Entschädigung haben Personen, die nach 2006 an einem asbestbedingten bösartigen Tumor erkrankt sind, egal ob der Krebs als Berufskrankheit anerkannt ist. Gemäss dem Schlussbericht des Runden Tisches erkranken in der Schweiz jährlich rund 120 Personen an einem bösartigen Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich (Mesotheliom), weil sie eine Krebs erregende Menge Asbestfasern eingeatmet haben.
Asbest wurde insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren in Baumaterialien verarbeitet und sowohl auf dem Bau als auch in der Industrie breit verwendet. Ab 1971 galt ein Grenzwert und seit 1990 herrscht ein generelles Asbestverbot.

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