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Gegen illegalen Fischfang: Schweiz verschärft Kontrollen
Aus Espresso vom 01.03.2017. Bild: Colourbox
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Tiergerecht und nachhaltig Gegen illegalen Fischfang: Schweiz verschärft Kontrollen

In der Schweiz gilt ab März 2017 eine neue Verordnung zum Fischimport. Es dürfen nur noch Fische und Fischerzeugnisse importiert werden, die aus legalem Fang stammen. Das soll den Druck auf exportierende Länder erhöhen.

Schätzungen gehen davon aus, dass weltweit jeder fünfte Fisch, der auf einem Teller landet, aus illegalem Fang stammt. «Das kann sein, dass ohne Fangerlaubnis gefischt wird oder dass mehr als die erlaubte Fangquote gefischt wird», sagt Susanne Hagen, Co-Geschäftsleiterin der Tierschutzorganisation Fair-Fish.

Es könne sich aber auch um illegale Fangmethoden handeln: «Etwa das Fischen mit Dynamit oder mit Gift.»

«Zum Schutz der Fischbestände beitragen»

Gegen diesen illegalen Fischfang richtet sich die neue «Verordnung über die Kontrolle der rechtmässigen Herkunft von eingeführten Erzeugnissen der Meeresfischerei». Sie gilt ab 1. März und regelt, wie importierte Fische bzw. Fischerzeugnisse (z.B. Thunfisch aus der Dose) kontrolliert werden.

«Mehrere Fischarten sind heute von Überfischung bedroht», sagt Stefan Kunfermann, Sprecher des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. «Die Schweiz will mit dieser Verordnung ihren Teil zum Schutz der Fischbestände beitragen.»

Ein Drittel der Importsendungen werden überprüft

Zur Durchführung der Kontrollen stehen dem BLV zwei Vollzeitstellen zur Verfügung. Die Kontrolleure machen sogenannte Dokumentkontrollen. Das heisst, sie überprüfen etwa die Fangbescheinigung, die besagt, ob die Fische mit einer Genehmigung gefischt wurden und die auch Auskunft gibt über Fangboot und Exporteur.

Kontrolliert werden insbesondere Lieferungen aus Ländern, welche die Fischerei selbst noch nicht ausreichend überwachen. Ein Drittel dieser Importsendungen werden kontrolliert. Beim Import aus Staaten mit strikter Fischerei-Überwachung erfolgen die Kontrollen nach Angaben des BLV stichprobenartig. Neben der Dokumentenkontrolle könnten an der Grenze auch Produktkontrollen stattfinden – etwa bei Fangschiffen, die unter Verdacht stehen, illegale Fischerei zu betreiben.

Fair-Fish begrüsst «Ampelsystem»

Die Organisation Fair-Fish hätte sich zwar gewünscht, dass vorwiegend solche physische Kontrollen durchgeführt werden – etwa DNA-Analysen zur konkreten Herkunftsbestimmung der gelieferten Fische.

Dennoch sei die neue Verordnung ein Fortschritt, sagt Susanne Hagen. Wichtig sei, dass sich die Schweiz nun der EU angeschlossen habe, denn dort gebe es ein sogenanntes Ampelsystem: «Wenn ein Land zu wenig unternimmt gegen illegale Fischerei, kann es als ‹rot› eingestuft werden – das hätte einen Importstopp in die EU zur Folge und damit nun auch in die Schweiz.» Die schlechtesten Export-Länder seien damit ausgeschlossen.

«Fangquoten sind das grössere Problem»

In der EU gilt schon seit 2010 ein Importverbot von illegal gefangenem Fisch. Das habe gewirkt: «Diverse Länder haben ihre Anstrengungen gesteigert, um den illegalen Fang zu unterbinden», erklärt Susanne Hagen von Fair-Fish.

Nicht vergessen dürfe man jedoch, dass der illegale Fang nur ein Problem sei bei der Überfischung. «Die hohen Fangquoten sind das weitaus grössere». In vielen Ländern setze die Politik höhere Fangquoten durch als es für die Fischbestände verträglich sei.

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