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Stillen am Arbeitsplatz: Bundesrat will klare Regelung
Aus 10 vor 10 vom 15.01.2014.
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Schweiz Gewerbe bekämpft grosszügige Regelung für stillende Mütter

Bereits heute haben berufstätige Mütter das Recht, während der Arbeitszeit ihr Kind zu stillen oder Milch abzupumpen. Es fehlt jedoch eine Regelung, wie viel Zeit der Arbeitgeber den Müttern dafür geben muss. Mit einem neuen Verordnungsartikel will der Bundesrat jetzt Klarheit schaffen.

Catarina Da Silva hat nicht nur gute Erinnerungen an die Zeit, als sie Mutter geworden war und wieder arbeiten ging. Ihr Arbeitgeber gestand ihr zwar zu, während der Arbeit zu stillen. Sie müsse es aber ausserhalb des Arbeitsgebäudes tun, und die beanspruchte Zeit werde nicht vergütet.

Da Silva entschied deshalb, ihr Kind während ihrer Abwesenheit von den Betreuungspersonen mit Babymilch ernähren zu lassen. Selbst stillte sie ihr Kind erst nach der Arbeit. «Den ganzen Tag lang warten mit dem Stillen, das ist vor allem körperlich sehr schmerzhaft für eine Frau», erzählt sie in der Sendung «10vor10» von dieser Zeit.

An internationalen Standard angleichen

Stillen in der Schweiz

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Nach dem Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen stillen in der Schweiz rund 25‘000 berufsstätige Mütter ihre Kinder mehr oder weniger voll. Das bedeutet: weitgehend ohne andere Kost. 8000 stillen noch teilweise. Nach neun Monaten geben rund 14‘000 arbeitende Mütter ihren Kinder noch ergänzend Milch.

Diskussionen ums Stillen gibt es zwischen Müttern und ihren Arbeitgebern oft. Sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeberverbände sind deshalb froh, dass der Bundesrat eine präzisere Regelung einführen will. Bis am 17. Januar läuft die Vernehmlassung zu einem neuen Verordnungsartikel.

Der Bundesrat kommt damit einem Auftrag des Parlaments nach, den Mutterschutz internationalen Standards anzupassen. Um das Übereinkommen über den Mutterschutz der internationalen Arbeitsorganisation ratifizieren zu können, so der Bundesrat, müssen bezahlte Stillpausen gewährleistet sein.

«Für kleinere Unternehmen nicht verkraftbar»

Konkret sollen Mütter, bis ihr Kind ein Jahr alt ist, mindestens 30 Minuten bezahlte Stillzeit erhalten, wenn sie bis zu vier Stunden arbeiten. 60 Minuten sollen es sein, wenn sie bis sieben Stunden arbeiten, und mindestens 90 Minuten, wenn es mehr sind.

Während die Gewerkschaften diesen Vorschlag zwar als «Minimallösung» sehen, aber unterstützen, wehrt sich der Schweizerische Gewerbeverband dagegen. In seiner Stellungnahme schlägt er vor, bei einem Arbeitstag von acht Stunden höchstens 60 Minuten zu gewähren. Wer weniger als 4 Stunden arbeitet, soll gar keinen Anspruch auf bezahlte Stillzeit haben.

Eine grosszügigere Lösung sei vor allem für kleinere Unternehmen «nicht zu verkraften», sagt Hans-Ulrich Bigler, der Direktor des Gewerbeverbandes.

Neue Regelung ab Mitte Jahr

Nach Angaben des Staatsekretariats für Wirtschaft sind die Reaktionen auf den bundesrätlichen Vorschlag bis jetzt tendenziell positiv. Nach dem Ende der Vernehmlassung werden die Reaktionen ausgewertet; dann wird der Bundesrat über eine definitive Version entscheiden. Geplant ist, die neue Regelung über bezahlte Stillzeit Mitte Jahr in Kraft zu setzen.

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