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Hundemieses Geschäft mit Welpen
Aus Kassensturz vom 12.05.2020.
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Grosses Leid und hohe Kosten Hundemieses Geschäft mit Welpen

Hundekauf im Internet: Was seriös aussieht, ist oft mit grossem Tierleid und hohen Kosten für den Käufer verbunden.

Der 11-jährige Border Collie von R.M. braucht einen Spielgefährten. Seine Besitzerin sucht im Internet und wird fündig: Eine Züchterin in der Nähe von München bietet reinrassige Samojeden-Welpen an. Alles scheint perfekt, das Inserat seriös. «Und da München nicht weit ist, können wir uns Zucht und Tiere ansehen», denkt sich R.M.. Auch der Preis scheint in Ordnung: 1100 Euro.

R.M. chattet über Whatsapp mit der Züchterin. Vor dem Übergabetermin bietet die Züchterin an, ihr Cousin, der sowieso nach Konstanz fahre, bringe den Welpen an die Schweizer Grenze. Das sei doch bequemer.

Bei der Übergabe ist alles anders

Auf dem Parkplatz an der Grenze drückt dann ein Mann aus Serbien der Tochter von R.M. einen flauschigen Fellknäuel in die Arme. Dazu einen bulgarischen Impfpass, in dem ein serbischer Züchter aufgeführt ist. Der Welpe ist gerade acht Wochen alt, nicht wie vereinbart fünf Monate. Es geht ihm nicht gut: «Er war verdreckt, hatte Hunger und Durst», erinnert sich R.M. im «Kassensturz». Die Familie ist angetan von dem Kleinen, kann nicht anders: Sie nimmt ihn mit in die Schweiz. Dass sie sich damit strafbar macht, realisiert R.M. nicht.

Zu Hause geht es dem neuen Familienzuwachs schlechter. «Summi» hat Durchfall und muss zur Tierärztin. Als diese den Impfausweis prüft, gibt es schlechte Nachrichten für R.M.: «Die Tierärztin meinte, er sei vermutlich aus Serbien, und von dort dürften keine Hunde importiert werden.» Das Zürcher Veterinäramt beschlagnahmt den Welpen und setzt ihn unter Quarantäne. Wegen Tollwutgefahr.

Wissenswertes zur Einfuhr von Tieren

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Schützen Sie sich vor einem illegalen Kauf:

  • Bestehen Sie beim Kauf eines Hunde- oder Katzenwelpen darauf, das Tier beim Verkäufer zuhause abzuholen.
  • Lassen Sie sich das Muttertier zeigen und schauen Sie sich die Haltungsbedingungen vor Ort genau an.
  • Willigen Sie niemals ein, Übergaben an Bahnhöfen, Parkplätzen oder sonstigen öffentlichen Plätzen durchzuführen. Seit dem 1. Mai 2013 ist der Hausierhandel mit Tieren in der Schweiz verboten. Solche Übergaben sind auch für den Käufer strafbar und haben rechtliche Konsequenzen.

Tollwutimpfung:

  • Stammt das Tier aus einem sogenannten Tollwut-Risikoland, gelten umfangreiche Massnahmen bis hin zum Einreiseverbot. Dies ist für jeden Staat individuell geregelt.
  • Stammt das Tier aus einem sogenannten sicheren Drittland (zum Beispiel aus der EU) muss es frühestens im Alter von zwölf Wochen und mindestens 21 Tage vor Einfuhr in die Schweiz mit einem zugelassenen Impfstoff gegen Tollwut geimpft worden sein.
  • Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Weitere Einfuhrbestimmungen:

  • Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder Ruten ist ausnahmslos verboten.
  • Die Einfuhr von Hundewelpen, die jünger als 56 Tage alt sind, ist verboten – es sei denn, sie reisen in Begleitung ihrer Mutter (oder einer Amme).
  • Das Tier muss von einem korrekt ausgefüllten offiziellen Heimtierpass begleitet sein. Bei ab dem 29.12.2014 ausgestellten Pässen ist nur noch das «neue Modell» gültig, das inhaltlich und formal den Kriterien gemäss EU-Verordnung 577/2013 entspricht.
  • Das Tier muss mit einem Mikrochip (ISO-Norm) oder einer Tätowierung (wenn sie vor dem 03.07.2011 angebracht wurde) gekennzeichnet sein.

Quelle: Organisation «Vier Pfoten»

Harte Massnahmen wegen Tollwutgefahr

Tollwut ist nicht zu unterschätzen. Sie kann sich einfach verbreiten und für Mensch und Tier tödlich enden. Das Veterinäramt muss deshalb harte Massnahmen treffen. «Das Tier kommt zehnTage in Quarantäne», sagt Kantonstierärztin Regula Vogel. «Wenn es keine Tollwutsymptome entwickelt, können die Halter den Hund entweder ins Herkunftsland zurückschicken oder von ihrer Verantwortung zurücktreten. Dann müssen wir das Tier einschläfern.» Es sei denn, man findet sofort ein Tierheim im Ausland, welches den Welpen für eine dreimonatige Quarantäne aufnimmt.

«Summi» hat Glück: Ein Tierferienheim im italienischen Luino nimmt ihn für vier Monate auf. Zuerst musste er aber noch einige Tage ins Tierspital, wegen Parasiten. Kein Einzelfall, weiss Professor Iris Reichler vom Zürcher Tierspital: «Welpen aus dem Ausland haben oft Durchfall, erbrechen oder leiden unter Atemnot, geschwächt durch die miese Aufzucht und lange Transportwege.»

Die Behandlung kostet schnell ein paar Tausend Franken. Manchmal zuviel für die Käufer, die im Ausland ein Schnäppchen machen wollten. Das ist für Iris Reichler der schlimmste Fall: «Wenn der Besitzer die Behandlung aus finanziellen Gründen ablehnt, müssen wir das Tier von seinem Leiden erlösen.»

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Vor der Anschaffung gibt es vieles zu beachten, sagt Tierschützerin Susy Utzinger
Aus Kassensturz vom 12.05.2020.
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Immense Kosten, aber noch immer kein Hund

Auch Susy Utzinger vom Tierheim Pfötli im Zürcher Unterland kennt das Leid in osteuropäischen Hundezuchten: «Online verhökerte Welpen werden häufig unter grauenhaftesten Umständen regelrecht produziert. Viele sterben. Jene, die überleben, werden meist krank.» Die Tierschützerin gibt zu bedenken: «Schweizer Hundekäufer müssen sich bewusst sein, dass sie mit diesen Onlinebestellungen Teil eines skrupellosen Geschäftsmodells werden.»

Hätte R.M. das gewusst! Der kleine «Summi» hat sie bislang rund 6000 Franken gekostet. Doch für sie ist klar, sie übernimmt die Verantwortung: «Wir tun alles, damit der Hund gut aufgehoben ist und bald zu uns kommen kann.»

Kassensturz, 12.05.2020, 21.05 Uhr

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