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Entscheid Bundesgericht Initiative gegen Islamzentrum ungültig

Die Initiative diskriminiere den Islam. Deshalb erklärte das Bundesgericht das Volksbegehren der SVP für ungültig.

Weil sie den Islam diskriminiere, erklärt das Bundesgericht die Initiative der SVP gegen das Freiburger Islamzentrum für ungültig. Die Mehrheit von vier der fünf Lausanner Richter der Ersten öffentlichrechtlichen Abteilung hielten in einer öffentlichen Beratung fest, dass die Initiative klar auf den Islam abziele. Damit verstosse sie gegen das in der Bundesverfassung festgeschriebene Gebot der Rechtsgleichheit.

Die SVP Freiburg wollte verhindern, dass an der Universität Freiburg ein Islamzentrum geschaffen wird oder dass eines Tages eine Imamausbildung angeboten wird. Markus Zosso, Vize-Präsident der SVP Freiburg, begründete dies folgendermassen: «Die Bevölkerung hat Angst, es könnten sich radikale Muslime ins Islamzentrum einschleusen.»

Initiative richtet sich gegen Zentrum und nicht gegen den Islam.
Autor: Markus Zosso SVP-Grossrat

SVP-Grossrat Markus Zosso kann das Bundesgerichtsurteil nicht nachvollziehen. In seinen Augen sei die Initiative nicht diskriminierend. «Sie richtet sich gegen das Zentrum und nicht gegen eine Religion», sagt er. Der Islam hätte als Forschungsgegenstand der theologischen Fakultät zugeordnet werden sollen, findet er.

Das Zentrum für Islam und Gesellschaft ist bereits seit zwei Jahren in Betrieb. Es widmet sich der Forschung und interreligiösen Fragen. Es wird hingegen keine Erstausbildung für Imame angeboten.

Entsprechen froh ist Astrid Epiney, Rektorin der Universität. Nun sei die Rechtslage geklärt. «Bislang hing die Frage einer Abstimmung im Raum.»

Diese Initiative war nicht gut für die Demokratie.
Autor: Jean-Pierre Siggen Staatsrat Kanton Freiburg

Der Bundesgerichtsentscheid stützt auch die Freiburger Behörden. Der Grosse Rat hatte die Initiative für ungültig erklärt. Auf Empfehlung des Staatsrates. Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen: «Diese Initiative war nicht gut für die Demokratie.» Er ist froh, hat das Bundesgericht die Initiative ebenfalls für ungültig erklärt.

Generell gilt: Das Bundesgericht ist zurückhaltend bei der Einschränkung der Volksrechte. Allerdings gibt es einen Vergleichsfall: 2013 hat das Gericht eine Thurgauer Initiative, die Islamunterricht an den Schulen verbieten wollte, für ungültig erklärt.

Die Vorgeschichte

  • Die Freiburger SVP hat eine kantonale Volksinitiative gegen ein Islamzentrum an der Uni Freiburg und gegen eine Imam-Ausbildung eingereicht.
  • Die Regierung holte daraufhin zwei Gutachten zur Zulässigkeit ein. Die beiden Gutachter der Uni Neuenburg meinten daraufhin, die Initiative könne nicht umgesetzt werden, ohne die Religionsfreiheit zu verletzen.
  • Regierung und Parlament haben entschieden, die Initiative für ungültig zu erklären, dagegen wehrte sich die SVP.

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