Ausländer sollen eine Aufenthaltsbewilligung nur noch erhalten, wenn sie integriert sind. Dazu hat der Bundesrat die Aufgaben von Bund und Kantonen bei der Integration im Ausländergesetz klarer definiert.
Die Änderungen seien das Resultat eines langen Dialogs zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und nicht staatlichen Akteuren, erklärte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Das Gesetz sei ein Beitrag an eine der wichtigsten Investitionen in unser Land: die Integration und der Zusammenhalt in der Schweiz
Anspruch auf Niederlassung
Aufenthaltsbewilligung nur noch bei Integration gilt auch für Ehegatten von Schweizer Staatsangehörigen und Niedergelassenen, sowie Personen von ausserhalb es EU-/Efta-Raums.
Nach geltendem Recht gibt es nach zehn Jahren Aufenthalt eine Niederlassungsbewilligung, aber ohne Rechtsanspruch. Neu entsteht nach dieser Frist ein Rechtsanspruch - aber nur, wenn die Ausländer integriert sind. Gelingt die Integration besonders gut, ist eine Niederlassungsbewilligung nach fünf Jahren möglich.
Sprachkompetenz zwingend
Zentrales Integrationsmerkmal ist das Beherrschen einer Landessprache. Das bedeute nicht den Abschluss einer Ausbildung, so Sommaruga. Ausländer müssten aber nachweisen, dass sie sich auf Ämtern oder beim Arzt verständigen können.
Zu den Kriterien gehörten auch die Achtung der öffentlichen Sicherheit und der Werte der Bundesverfassung sowie die Bereitschaft zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zur Bildung. Damit das überprüft werden kann, beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Ausbau der Meldepflichten der Behörden an die Migrationsämter.
Obligatorische Integrationsvereinbarungen verlangt der Gesetzesentwurf nicht zwingend. Vereinbarungen sollen aber bei sich abzeichnenden Defiziten abgeschlossen werden. Wird die Vereinbarung nicht eingehalten, droht der Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Nun geht das revidierte Gesetz zur Beratung ins Parlament.