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Jugendstraftäter werden später häufiger rückfällig
Aus Tagesschau vom 29.05.2017.
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Jugendliche Kriminelle Je schwerer die Straftat, desto grösser das Rückfallrisiko

Wer als Jugendlicher verurteilt wird, weist im Erwachsenenalter ein erhöhtes Rückfallrisiko auf. Das zeigt eine Analyse des Bundesamts für Statistik.

  • Ein Viertel der jugendlichen Straftäter wird als Erwachsener erneut verurteilt – das zeigt die neuste Studie des Bundesamtes für Statistik.
  • Besonders hoch ist dabei das Risiko bei verurteilten Männern.
  • Weitere Risikofaktoren sind zahlreiche Vorstrafen im Jugendalter sowie schwere Straftaten im Kindes- und Jugendalter.

Für die Analyse wurden Fälle von Schweizer Straftäterinnen und -täter mit Jahrgang 1992 untersucht. Das Ergebnis: 25 Prozent der Jugendlichen, die im jungen Alter straffällig wurden, sind mit 18 bis 23 Jahren von einem Erwachsenengericht erneut verurteilt worden.

Besonders oft rückfällig werden laut der Studie Männer. Viermal häufiger als Mädchen werden die Jungen als Erwachsene wieder straffällig. Zudem machen sie mit 73 Prozent bei den verurteilten Jugendlichen die klare Mehrheit aus.

Je mehr Urteile, desto höher das Rückfallrisiko

Ein weiterer Zusammenhang, der aus der Studie hervorgeht: Je mehr Jugendurteile gegen eine Person ausgesprochen werden, desto häufiger kommt es zu einer Verurteilung im Erwachsenenalter.

Auch die Schwere der Straftaten ist offenbar entscheidend: Je schwerer die Straftat, desto wahrscheinlicher ist ein Rückfall. Sind die Straftaten dann auch unterschiedlicher Natur, ist die Rückfallwahrscheinlichkeit besonders erhöht.

Allan Guggenbühl: Nulltoleranz bei Gewaltdelikten

Den Jugendpsychologen Allan Guggenbühl überraschen die Zahlen des BFS nicht. Er mache ähnliche Erfahrungen mit den Jugendlichen, mit welchen er zusammenarbeite. Für Guggenbühl gilt die Devise «einmal ist keinmal»: Beim ersten Delikt müsse man eine Massnahme aussprechen und mit den Jugendlichen arbeiten. Bei Wiederholungstätern allerdings «braucht es andere Massnahmen», sprich harte und konsequente Bestrafung.

Dabei, gibt der Jugendpsychologe zu bedenken, dürfe man nicht ausser Acht lassen, dass Jugendliche heutzutage viel schneller wegen Bagatelldelikten erwischt und verurteilt würden als früher. Deshalb müsse immer auch die Schwere der Straftat in ein Urteil einfliessen. Ganz klar Nulltoleranz gebe es allerdings bei Gewaltdelikten gegen Leib und Leben.

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