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Schweiz Keine Abstimmung über Gotthard vor den Wahlen

Im Juni stimmt das Volk über vier Vorlagen ab, unter anderem über die Erbschaftssteuer-Initiative und den Verfassungsartikel über die Fortpflanzungsmedizin. Die Abstimmung über die zweite Gotthardröhre hat der Bundesrat verschoben. Sie findet erst nach den Wahlen 2015 statt.

Das Schweizer Stimmvolk wird am 14. Juni über vier Vorlagen entscheiden:

  • Die Änderung der Verfassungsbestimmung über die Fortpflanzungsmedizin
  • Die Volksinitiative für eine gesetzliche Mindesthöhe von Stipendien
  • Die Volksintiative für eine eidgenössische Erbschaftssteuer
  • Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes

Nicht zur Abstimmung kommt im Sommer der Bau einer zweiten Gotthardröhre. Somit wird das Stimmvolk darüber erst nach den eidgenössischen Wahlen entscheiden: Der Urnengang von Mitte Juni ist der letzte vor den Wahlen.

Kantone und AHV profitieren von neuer Steuer

Die Volksinitiative «Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV» sieht vor, dass der Bund Erbschaften und Schenkungen mit 20 Prozent besteuert. Für Erbschaften gälte ein Freibetrag von 2 Millionen Franken, für Schenkungen von 20'000 Franken.

Für Unternehmen sollen Ermässigungen gelten, wenn Betriebe von den Erben weitergeführt werden. Die Einnahmen kämen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu Gute. Heute besteuert der Bund Erbschaften nicht.

Minimaler Lebensstandard für Studierende

Die Stipendien-Initiative des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften verlangt, dass der Bund die Vergabe und Finanzierung der Ausbildungshilfen gesetzlich regelt. Den Studenten müsste ein «minimaler Lebensstandard» garantiert werden. Die Höhe der Beiträge soll im Gesetz festgelegt werden. Die Initianten sprechen von Ausbildungs- und Lebenskosten von jährlich rund 24'000 Franken.

Bundesrat und Parlament empfehlen dem Stimmvolk, beide Volksinitiativen abzulehnen. Zur Stipendien-Initiative hat das Parlament als indirekten Gegenvorschlag eine Änderung des Ausbildungsbeitragsgesetzes beschlossen, mit welcher die Stipendienvergabe schweizweit vereinheitlicht werden soll.

TV-Gebühren auch ohne Empfangsgerät

Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) kommt vors Volk, weil der Schweizerische Gewerbeverband das Referendum ergriffen hat. Gemäss der vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderung müssen künftig alle Haushalte sowie alle Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken Radio- und TV-Gebühren bezahlen – unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen.

Damit wollen der Bundesrat und das Parlament dem Fakt Rechnung tragen, dass Radio- und TV-Sendungen heute auch auf Computern, Tablets oder Smartphones gehört und geschaut werden können. Die Billag-Gebühren würden damit sinken.

Acht statt drei Embryos in vitro zeugen

Bei der Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich geht es um die künstliche Befruchtung. Heute dürfen höchstens drei Embryos im Reagenzglas gezeugt werden. Neu sollen es bis zu acht sein. Das soll die Chancen auf eine erfolgreiche Schwangerschaft erhöhen.

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