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Schweiz «Man muss bei manchen Jugendlichen eine Art Schock auslösen»

Jugendliche Straftäter würden in der Schweiz zu hart angefasst, kritisiert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter. Anders sieht das der Jugendpsychologe Allan Guggenbühl: «Solch harte Strafen sind manchmal nötig.»

SRF News: Die Nationale Kommission zur Verhinderung von Folter sagt, verurteilte Jugendliche sollten nicht 20 Stunden am Tag eingesperrt sein. Zudem sei es nicht richtig, dass sie in gewissen Fällen nicht telefonieren dürfen. Was sagen Sie dazu?

Allan Guggenbühl: Grundsätzlich möchte ich vorausschicken: Jeder, der eingesperrt wird, muss menschenwürdig behandelt werden – das ist keine Frage. Wenn Jugendliche ein Delikt begehen, hat dies aber eine andere Bedeutung als bei einem Erwachsenen. Jugendliche brauchen manchmal quasi einen Schuss vor den Bug. Dazu muss nach ihrer Tat etwas geschehen, das sie wirklich beeindruckt. Es geht nicht bloss um Resozialisierung, sondern darum, bei den Jugendlichen eine Art Schock auszulösen. Sie müssen realisieren, dass das, was sie gemacht haben, einfach nicht geht. Und tatsächlich ist es so, dass viele überführte jugendliche Straftäter nicht rückfällig werden.

Die Strafe für einen überführten Jugendlichen muss also sehr drastisch sein, damit ein Schock ausgelöst wird?

Man muss differenzieren: Bei gewissen Jugendlichen ist es gut, dass Jugendgerichte auch drastische Strafen aussprechen können. Dies geschieht in der Hoffnung, dass der Betreffende dann zur Besinnung kommt.

Ist es möglich, dass eine drastische Strafe auch kontraproduktiv sein kann?

Manche Jugendliche sind extrem renitent und nicht ansprechbar. Sie brauchen eine Gegenreaktion, damit ihnen klar wird, dass das, was sie tun, wirklich Konsequenzen hat. Diese renitenten Jugendlichen lassen sich oftmals nicht von guten Gesprächen oder Appellen beeindrucken. Sie brauchen eine drastische Massnahme. Jugendgerichte müssen die Möglichkeit haben, eine solche auszusprechen. Wichtig ist aber auch, dass eine solche Strafe nicht jahrelang dauert. Es geht hier um kurze Strafen, die den Jugendlichen klarmachen, dass ihr Tun nicht akzeptiert wird und gravierende Folgen hat.

Ist das aus jugendpsychologischer Sicht die richtige Art, jemanden zu bestrafen?

Audio
Guggenbühl: «Jugendliche Straftäter brauchen einen Schuss vor den Bug»
aus Rendez-vous vom 01.07.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 28 Sekunden.

Die Strafe alleine genügt nie. Das Gefängnis ist nur eine von verschiedenen Massnahmen. Dazu gehören Gespräche oder die Suche nach Alternativen. Wenn man Jugendliche nur straft und sie nicht begleitet, wäre dies höchst problematisch. Aber in einem Set mit Massnahmen kann eine kurze, harte Strafe durchaus sinnvoll sein.

Sie arbeiten viel mit renitenten, straffälligen Jugendlichen. Fürchten diese sich vor einer harten Gefängnisstrafe?

Das ist ganz verschieden. Manche haben sich tatsächlich durch solche Massnahmen beeindrucken lassen und realisiert, dass sie keinen Kontakt mehr mit Freunden oder der Familie halten konnten. Jugendliche positionieren sich ja per Smartphone in der Gruppe. Unterbricht man diese Verbindung, kommen manche tatsächlich zur Besinnung. Das heisst, sie sind dann bereit, mit einem zu arbeiten.

Das Gespräch führte Simon Leu.

Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter

Bis zu 20 Stunden am Stück seien Jugendliche in gewissen Jugendeinrichtungen während der Untersuchungshaft eingeschlossen. Das sei zu restriktiv, urteilt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in einem Bericht, nachdem sie acht Einrichtungen in den letzten zwei Jahren inspizierte. Nach europäischen Grundsätzen müssten Jugendliche mindestens acht Stunden Bewegung ausserhalb der Zelle haben. Zwei davon sollten sie zudem an der frischen Luft verbringen können, empfiehlt die Kommission. Einzelne Disziplinarzellen, die nur mit Betonblöcken als Schlaf- und Sitzgelegenheiten ausgestattet seien, müssten als «gänzlich ungeeignet» bezeichnet werden. Anlass zu Besorgnis gebe zudem, dass den Jugendlichen in einzelnen Einrichtungen jegliche telefonische Kontakte verboten würden. Insgesamt aber, betont die Kommission, sei das Fazit ihrer Inspektionsbesuche positiv. Insbesondere lobt die Kommission den respektvollen Umgang mit den Jugendlichen.

Allan Guggenbühl

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Allan Guggenbühl

Der Psychologe Allan Guggenbühl ist Leiter der Abteilung für Gruppenpsychotherapie für Kinder und Jugendliche an der kantonalen Erziehungsberatung der Stadt Bern und Direktor des Instituts für Konfliktmanagement in Zürich. Seit 2002 ist er ausserdem als Professor an der Pädagogischen Hochschule Zürich tätig.

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