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Nach illegalem Autorennen Mazedonier muss Schweiz definitiv verlassen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mazedonier hat im Jahr 2000 ein Raserdelikt begangen, bei dem ein Mann ums Leben kam.
  • Das Obergericht verurteilte den Mazedonier 2004 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von über fünf Jahren.
  • Das Zürcher Migrationsamt widerrief 2009 die Niederlassungsbewilligung des Verurteilten.
  • Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt den Widerruf der Bewilligung gutgeheissen.
  • Der Mazedonier muss die Schweiz definitiv verlassen.

Ein im Alter von neun Jahren in die Schweiz eingereister Mazedonier muss die Schweiz nach einem Raser-Delikt im Jahr 2000 definitiv verlassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass der Widerruf der Niederlassungsbewilligung nicht gegen das Recht auf ein Familienleben verstösst.

Der Mazedonier war 1989 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommen. Mit knapp 20 Jahren heiratete er eine ebenfalls in der Schweiz niedergelassene Landsfrau, mit der er zwei Kinder hat.

Mehr als fünf Jahre Gefängnis

Nachdem er bereits früher straffällig geworden war, lieferte er sich im Oktober 2000 mit einem Bekannten ein Autorennen. Mit massiv übersetzter Geschwindigkeit verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Das Auto knallte in die Fahrbahnbegrenzung und einen Kandelaber. Dabei wurde der Beifahrer so schwer verletzt, dass er noch auf der Unfallstelle verstarb.

Das Obergericht verurteilte den Mazedonier dafür im Dezember 2004 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. 2009 widerrief das Migrationsamt des Kantons Zürich die Niederlassungsbewilligung des Mazedoniers.

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