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Mickrige Pensionskassenverzinsung: Miese Perspektiven für Junge
Aus Kassensturz vom 01.11.2016.
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Schweiz Mickrige Pensionskassen-Zinsen: Miese Perspektiven für Junge

Pensionskassen müssen ab 2017 das angesparte Kapital der Erwerbstätigen nur noch mit 1,0 Prozent verzinsen. Es geht um Milliarden von Franken, welche künftigen Rentnern fehlen. «Kassensturz» zeigt, mit welchen Einbussen heute 25-, 45- und 60-Jährige rechnen müssen und gibt Tipps zum Alterssparen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, den Mindestzinssatz für die Pensionskassengelder per 1. Januar 2017 auf den historischen Tiefststand von einem Prozent zu senken. Die Regierung begründet den Entscheid mit den tiefen Erträgen der Pensionskassen. Diese könnten nicht mehr Rendite auszahlen, als sie selber einnähmen.

«Damit schafft sich die 2. Säule selber ab»

Für Gewerkschafter Matthias Kuert von Travailsuisse geht die Zinssenkung zu weit. Er warnt vor einer Erosion der 2. Säule: «Die 2. Säule lebt davon, dass es neben den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern einen dritten Einzahler gibt: Den Zinsertrag.» Der Gewerkschafter befürchtet, dass der Zinssatz in den nächsten Jahren gegen Null strebt. «Die zweite Säule schafft sich damit selber ab. Dazu kommt, dass die Pensionskassen dieses Jahr nicht so schlecht gewirtschaftet haben, weshalb die Massnahme für uns verfrüht ist», betont Matthias Kuert im «Kassensturz»-Interview.

«Es sieht nach wenig aus, aber das täuscht»

«Ein Prozent Mindestzins sieht auf den ersten Blick zwar nach wenig aus, aber das täuscht», betont die stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) Colette Nova. Sie gibt zwar zu, dass mit dem jüngsten Entscheid des Bundesrates der Mindestzinssatz auf ein historisches Tief seit der Gründung der beruflichen Vorsorge im Jahre 1985 fällt. Aber: «In früheren Jahren betrug der Mindestzins zwar 4 Prozent, die Inflation aber bis zu 7 Prozent. Die Sparer haben also 3 Prozent verloren», rechnet Colette Nova vor. Wegen der fehlenden Inflation komme der jetzt beschlossene Mindestzins von einem Prozent den Sparern voll und ganz zu Gute.

Die Rendite der Pensionskassen lag in den ersten 9 Monaten dieses Jahres bei rund 3 Prozent, bestätigt BSV-Vizedirektorin Colette Nova. Die Pensionskassen könnten aber nicht ihre gesamte Rendite für die Verzinsung der Sparguthaben aufwenden, denn: «Mit diesem Geld müssen die Kassen auch noch zusätzliche Leistungen erbringen: Zum Beispiel für die Querfinanzierung der höheren Leistungen an die heutigen Rentner und/oder die höhere Lebenserwartung künftiger Rentner.» Wenn dann noch Geld übrig bleibt, würden die Kassen dieses den Sparern in Form eines höheren Zinses zu Gute kommen lassen, verspricht Colette Nova.

Der Experte gibt Tipps

Was bedeutet die Senkung des Mindestzinses für heutige und angehende Rentner? «Kassensturz» stellt diese Frage dem unabhängigen Pensionskassenexperten Martin Hubatka. Seine Antwort hören Sie heute live im «Kassensturz» um 21.05 Uhr auf SRF 1.

Die Geschichte der Berufsvorsorge:

Dezember 1972: Nach einem harten Abstimmungskampf sagt das Schweizer Volk Ja zum neuen Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge. Der damalige Bundesrat Hanspeter Tschudi malt eine rosige Zukunft fürs Alter: «Auf diesem Weg können den Einzelpersonen Gesamtrenten von indestens 60 Prozent des letzten Brutto-Erwerbeinkommens, den Ehepaaren entsprechend mehr, gesichert werden.»
Es ist die Geburtsstunde der Drei-Säulen–Konzeption in der Altersversicherung: Die AHV soll die Existenz sichern, die Pensionskasse die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Und wer kann, der spart freiwillig in der dritten Säule. Doch bis Seniorinnen und Senioren von der neuen Vorsorge profitieren können, dauert es nochmals 15 Jahre. 1985 ist es dann endlich soweit. Die Renten-Höhe berechnet sich in den Folgejahren aus den einbezahlten Beiträgen, dem Umwandlungssatz und dem Mindestzinssatz: Diesen legt der Bundesrat zu Beginn auf 4 Prozent fest. So bleibt es bis 2002.
Das Platzen der Internetblase an der Börse führt zur globalen Wirtschaftskrise und zur ersten Mindestzinssatz-Senkung auf 3 Prozent. Der Mindestzins sinkt bis 2011 in mehreren Etappen auf 1,5 Prozent weiter. Gute Börsenjahre erlauben es dem Bundesrat, den Zinssatz 2014 wieder leicht anzuheben. Die Freude ist aber nur von kurzer Dauer: Nach der Zins-Senkung zu Beginn dieses Jahres auf 1,25 Prozent und dem neuesten Beschluss stürzt der Zins 2017 auf sein Allzeittief. 30 Jahre nach Einführung des Pensionskassen-Obligatoriums: Den künfigten Rentnern bleibt immer weniger fürs Alter.

Experten-Chat «Pensionskasse»

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