Darum geht es: Es geht um Geld, sehr viel Geld: Bei den Ergänzungsleistungen (EL) ist in den letzten Jahren zu einer Kostenexplosion gekommen. Laut Bundesrat haben sich die Ausgaben zwischen 1998 und 2012 mehr als verdoppelt – heute stehen sie bei 4,4 Milliarden Franken. Um Gegensteuer zu geben, sieht der Bundesrat eine grosse Reform vor.
Das Prinzip ist einfach: Die 2. Säule ist für die Vorsorge da.
Ein zentraler Punkt: Wer sich selbständig machen will, soll kein Kapital der obligatorischen Zweiten Säule mehr beziehen können. Damit soll verhindert werden, dass Menschen, etwa nach einem Konkurs, im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung soll dagegen weiterhin auf das obligatorische Pensionskassenkapital zurückgegriffen werden dürfen.
Das wurde entschieden: Im Vorfeld der Ratsdebatte hatte der Gewerbeverband die Pläne, die Starthilfe für die Selbständigkeit zu kippen, scharf kritisiert: Sie verhindere Firmengründungen und bedrohe damit den Wirtschaftsstandort Schweiz. Der Ständerat plädiert nun für einen Kompromiss: Zum Aufbau eines eigenen Unternehmens darf weiterhin Geld aus der Pensionskasse beansprucht werden. Der Ständerat will den Bezug aber auf jenen Betrag begrenzen, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.
Debatte um Missbräuche:
Konrad Graber (CVP/LU) wies während der Debatte auf das «entscheidende Spannungsfeld» hin: «Die Pensionskassen-Gelder gehören zwar den Versicherten, aber die Ergänzungsleistungen den Steuerzahlern, also der Allgemeinheit.» Und wenn jemand sein eigenes Geld «verprasse», und dann im Alter von den Steuerzahlern abhängig sei, «dann ist die Empörung in der Bevölkerung berechtigt.»
Werner Luginbühl (BDP/BE) hielt dagegen: «Auch mit stört es, dass es Leute gibt, die sich das Kapital ausbezahlen lassen und sich dann im Alter auf Ergänzungsleistungen verlassen.» Das Problem werde aber dramatisiert und löse die finanziellen Probleme der Sozialversicherung nicht: «Die Wahlfreiheit aller Versicherten zu beschränken, geht zu weit.»
Mietzuschuss und «Rentenzwang»
Bedürftige Rentner sollen höheren Zuschuss an Miete bekommen: Die anrechenbaren Mieten haben nur noch wenig mit der Realität auf dem Wohnungsmarkt zu tun. Heute können Alleinstehende monatlich höchstens 1100 Franken als Ausgabe angeben, Ehepaare 1250 Franken. Weil die Mieten seit der letzten Anpassung der Höchstbeträge im Jahr 2001 stark gestiegen sind, müssen sich viele Rentner-Haushalte das Geld für die Wohnung vom Mund absparen. |
Mit der Pensionierung kommt der «Rentenzwang»: Geld aus dem obligatorischen Teil der Pensionskasse soll nur noch als Rente bezogen werden können, und nicht mehr als Kapital. Damit soll verhindert werden, dass das Vorsorgegeld vorzeitig verschwendet wird und die Rente dann später mit Ergänzungsleistungen aufgebessert werden muss. |