Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Protestaktion in Courtepin FR 71 militante Tierschutzaktivisten verurteilt

  • Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat 71 Tierschutzaktivistinnen und -aktivisten per Strafbefehl verurteilt.
  • Die Verurteilten waren am 1. Juli 2024 in die Micarna-Fabrik in Courtepin FR eingebrochen.
  • Sie erhalten bedingte Geldstrafen und Bussen.

Sie kamen in der Nacht, mehrheitlich vermummt und schwarz gekleidet: 71 Antispeziesismus-Aktivistinnen und -Aktivisten besetzten am 1. Juli 2024 den Micarna-Schlachthof in Courtepin FR. Einige stiegen aufs Dach der Fabrik und zündeten Rauchbomben. Andere liessen in der Fabrik Hühner frei und ketteten sich an Maschinen.

Was heisst Antispeziesismus?

Box aufklappen Box zuklappen

Antispeziesismus ist eine philosophische und ethische Haltung, die sich gegen die Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit (Spezies) richtet, ähnlich wie Anti-Rassismus gegen Rassismus und Anti-Sexismus gegen Sexismus.

Er postuliert, dass alle fühlenden Wesen, unabhängig davon, ob Mensch oder Tier, moralisch gleich behandelt werden sollten, da ihre Fähigkeit zu leiden das relevante Kriterium ist, nicht ihre Spezies.

Ziel ist die Abschaffung der Ausbeutung von Tieren in Landwirtschaft, Forschung und Unterhaltung und die Förderung veganer Lebensweisen als Ausdruck dieser Gleichberechtigung.

Hinter der Aktion stand die Bewegung «269 Libération animale». Sie warf der Migros-Tochter Micarna vor, sie fördere «ein tödliches System, in dem Tiere als Ware gesehen werden». Erst im Verlauf des Nachmittags gelang es, die Einbrecherinnen und Einbrecher aus der Fabrik zu holen. Viele wurden vorübergehend von der Polizei festgenommen. Laut Micarna betrug der entstandene Schaden über 900'000 Franken.

Polizeiauto und Beamter vor Bürogebäude, zwei Personen auf Dach.
Legende: Auch nachdem die Polizei eingetroffen war, weigerten sich die Aktivistinnen und Aktivisten lange, die Fabrik zu räumen. KEYSTONE / LAURENT GILLIERON

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat nun Strafbefehle gegen 71 Aktivistinnen und Aktivisten erlassen. Bei der Mehrheit der Sanktionierten handelt es sich um ausländische Staatsangehörige, die vorwiegend in Deutschland, Italien und Frankreich wohnhaft sind, wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt.

Verurteilungen wegen Sachbeschädigung und Gewalt

Die Staatsanwaltschaft sprach die Aktivistinnen und Aktivisten unter anderem der Sachbeschädigung, der Nötigung, des Hausfriedensbruchs, der Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte und des Verstosses gegen das Tierschutzgesetz schuldig.

Sie verhängte bedingte Geldstrafen in der Höhe von 60 Tagessätzen, ergänzt durch eine Busse, die von Person zu Person unterschiedlich ist. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

Diskutieren Sie mit:

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 9.12.2025, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel