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Tötungsdelikt Adeline muss von neuen Richtern beurteilt werden
Aus Tagesschau vom 13.01.2017.
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Tötungsdelikt Adeline Prozess zum Genfer Tötungsdelikt beginnt bei Null

  • Bereits nach vier Tagen wurde der Prozess im Tötungsdelikt Adeline Anfang Oktober des vergangenen Jahres unterbrochen.
  • Die Richter wurden jetzt auf Antrag der Verteidigung des Angeklagten abgesetzt.
  • Die Berufungskammer hob sämtliche vorgenommenen Handlungen des Gerichts im Strafprozess auf.
  • Als Folge müsse der Prozess erneut bei Null anfangen.

Die zuständige Gerichtspräsidentin setzte die Verhandlungen im Fall Adeline im Oktober vergangenen Jahres aus, bis ein drittes psychiatrisches Gutachten zum Angeklagten vorliegt.

Grund dafür war ein umstrittenes psychiatrisches Gutachten zweier französischer Experten, die keine Prognose auf lange Sicht zum Angeklagten gemacht hatten. Die Verteidiger bezeichneten daraufhin das Gericht als befangen und reichten ein Ausstandsbegehren ein.

Die psychiatrischen Gutachten spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Frage einer lebenslangen Verwahrung. Die Sozialtherapeutin Adeline war am 12. September 2013 während eines Freigangs getötet worden. Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen Häftling des auf Resozialisierung spezialisierten Zentrums «La Pâquerette».

Einschätzung von Westschweiz-Korrespondentin Barbara Colpi

Den Richtern wird Befangenheit vorgeworfen. Sie hätten das dritte psychiatrisches Gutachten nur gefordert, weil die zwei anderen nicht zu den von erwünschten Schlüssen gekommen seien. Bei diesem Prozess geht es um die Frage, ob der Angeklagte lebenslänglich verwahrt wird oder nicht. Dabei sind psychiatrische Gutachten zentral.
Es braucht jeweils zwei unabhängige Einschätzungen – im Fall Adeline wurden sie von zwei französischen Psychiatern verfasst. Sie äusserten sich sehr vorsichtig zur Frage, ob der Angeklagte therapierbar ist oder nicht. Zwar bestehe kurz- und mittelfristig keine Aussichten auf eine Therapie, stellten sie fest. Gleichzeitig erklärten sie aber, es sei wissenschaftlich unseriös, zu sagen, für ihn könne nie eine Therapie gefunden werden.
Die Richter erachteten das Gutachten als ungenügend, weil gewisse Fakten darin nicht vorkommen und weil die Gutachter ein einziges Mal mit dem Angeklagten sprechen konnten. Bei den beiden Franzosen handelt es sich jedoch um renommierte und erfahrene Psychiater, die als Spezialisten für Gutachten von Sexualmördern gelten.
Der Staat stellt die Richter infrage – so etwas hat es in Genf noch nie gegeben. Es ist ein weiteres Versagen der Regierung im Fall Adeline. Sie musste bereits zahlreiche Fehler im Strafvollzug zugeben, beispielsweise bei der Risikoeinschätzung des Angeklagten. Nun kann es wieder Monate dauern, bis der Prozess neu angesetzt wird, denn neue Richter müssen sich in die Akten einlesen, die 18 Bundesordner umfassen.

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