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Härtere Strafen für Raser
Aus 10 vor 10 vom 04.01.2013.
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Schweiz Raser kommen nicht mehr ungeschoren davon

Im Strassenverkehr gelten seit Anfang Jahr wichtige Neuerungen. So dürfen elektronische Medien keine Radarwarnungen mehr senden und Kinder dürfen erst ab sechs Jahren alleine auf Hauptrassen Velo fahren. Eine härtere Gangart gilt auch gegenüber Rasern.

Wer innerorts mit 100 statt 50 Stundenkilometern fährt oder auf der Autobahn mit 200 statt 120 – der fährt nicht, sondern der rast. Auch wer sich auf den Strassen Rennen liefert oder waghalsig überholt wird künftig als Raser definiert und härter bestraft. Seit dem 1. Januar drohen für diese Delikte – auch ohne Unfall – Gefängnisstrafen und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch den Staat.

«Man hat erkannt, dass hier Gesetzeslücken bestanden und diese geschlossen», freut sich Silvan Granig von der Stiftung Roadcross. Die Organisation setzt sich für mehr Verkehrssicherheit ein.

Ncht zuletzt ihre später zurückgezogene Raserinitiative war es, die das Parlament dazu drängte, strengere regeln gegen Raser in ihr Massnahmenpaket «Via sicura» aufzunehmen.

«Via sicura» soll mehr Sicherheit bringen

Dass der Druck der Volksinitiative wohl nötig war, zeigt das lange Hin und Her der «Via sicura»: Am Anfang stand die «Vision Zero» und ihr utopisches Ziel von keinen Verkehrstoten mehr. Das war vor zwölf Jahren und noch unter Verkehrsminister Moritz Leuenberger. Das ganze Paket umfasste damals über 60 Vorschläge – sie wurden im Wissen eingebracht, dass die Politiker sowieso das Meiste davon zerpflücken würden.

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Interview mit Guido Bielmann vom Astra (Roland Wermelinger, 4.1.2013)
03:29 min
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Tatsächlich wurden im letzten Herbst gerade noch knapp 20 Änderungen vom Parlament bewilligt. Auf der Strecke blieben u.a. die Velohelmpflicht, der befristete Führerausweis bis 50 und konkrete Verbesserungsmassnahmen bei Fussgängerstreifen.

Trotzdem, sagt Guido Bielmann vom Bundesamt für Strassen (Astra), sei die «Via sicura» ein Erfolg, denn irgendwo habe man mit den Massnahmen ja beginnen müssen. Bis 2015 werden noch weitere Neuerungen gestaffelt eingeführt. Nächstes Jahr etwa wird das Fahren mit Licht auch tagsüber obligatorisch. Später werden Fahrzeuge von Wiederholungstätern mit Alkohol-Wegfahrsperren und Datenaufzeichnungsgeräten ausgerüstet.

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