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Schweiz Rechenspiele mit Folgen: Ein Zinssatz und unsere Rente

Im Herbst legt der Bundesrat den Mindestzinssatz für unsere Renten in der beruflichen Vorsorge fest. Auch davon hängt ab, wie hoch unsere Renten dereinst sein werden. Die Arbeitgeber pochen auf Senkung des Zinssatzes – die Gewerkschaften legen das Veto ein.

In die berufliche Vorsorge zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber gleich hohe Lohnbeiträge ein; als dritter Beitragszahler wird oftmals der Zins bezeichnet. Denn: wenn die einbezahlten Beträge höher verzinst werden, können die Pensionskassen höhere Renten bezahlen. Umgekehrt, wenn die Zinsen tief sind – so wie jetzt – fällt es den Pensionskassen schwerer, genügend Rendite zu erwirtschaften.

Mit sicheren Anlagen, etwa Bundesanleihen, ist derzeit nichts zu holen. Deshalb ist für den Direktor des Arbeitgeberverbandes, Roland Müller, klar: «Man darf nicht übertreiben, denn es geht nicht um einen Wettbewerb der Ertragserwirtschaftung.» «Umfeldbezogen» sei es richtig, den Zinssatz zu korrigieren – und zwar nach unten, konkret um ein halbes Prozent: «Man sollte ihn auf 1,25 Prozent festlegen.»

Denn ein zu hoher Mindestzins würde die Gefahr steigern, dass Pensionskassen in Unterdeckung gerieten und saniert werden müssten, befürchtet Müller.

«Der Mindeszinssatz soll bleiben, wie er ist»

Die Gewerkschaften argumentieren anders: Die Pensionskassen würden viel mehr Rendite erwirtschaften als nur den festgesetzten Mindestzins. In acht der letzten zehn Jahre seien die Erträge deutlich über dem Zielwert gelegen, letztes Jahr zum Beispiel hätten die Pensionskassen im Schnitt fast acht Prozent Rendite erwirtschaftet, dies bei einem Mindestzins von 1,75 Prozent.

Audio
Powerplay um den Mindestzinssatz
aus HeuteMorgen vom 31.08.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 40 Sekunden.

Matthias Kuert vom Arbeitnehmer-Verband TravailSuisse nimmt Stellung: «In den letzten Jahren vor allem Immobilien und Aktien zu einer guten Performance bei den Pensionskassen beigetragen.» Die Formel, die der Bundesrat jetzt habe, werde dem nicht gerecht, moniert Kuert: «Und dementsprechend fällt der Mindestzinssatz immer zu tief aus. Wir fordern deshalb: Der Mindestzinssatz soll so bleiben, wie er ist. Und gleichzeitig soll die Formel an sich noch einmal überprüft werden.»

Pensionskassen diversifizieren ihre Anlagen

Die jetzige Berechnungsformel berücksichtigt laut Gesetz in der Tat «insbesondere Bundesobligationen, sowie zusätzlich Aktien, Anleihen und Liegenschaften.» Die meisten Pensionskassen haben aber derzeit ihre Anlagen bereits stärker diversifiziert und neben Bundesobligationen grosse Anteile ihres Vermögens in andere Anlagekategorien angelergt, auch im Ausland.

So erzielen sie im Schnitt deutlich höhere Erträge. Von einem zu tiefen Mindestzins würden in erster Linie die privaten Versicherunsggesellschaften profitieren, sagt Arbeitnehmervertreter Kuert: Diese müssten ihren Versicherten nur den gesetzlichen Mindestzins weitergeben und könnten höhere Gewinne an ihre Aktionäre ausschütten.

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