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Rekurs gegen Ausweisung Bundesgericht heisst Beschwerde von homosexueller Tunesierin gut

  • Die Schweiz darf eine homosexuelle Tunesierin nicht in ihre Heimat ausweisen.
  • Das hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde der Tunesierin gutgeheissen.
  • Die Frau wehrte sich gegen die Ausweisung mit dem Argument, in Tunesien drohe ihr unmenschliche Behandlung aufgrund ihrer Homosexualität.
  • Das Waadtländer Kantonsgericht meinte zuvor, sie könne ihre Homosexualität ja «verbergen».

Die Waadtländer Behörden wiesen die Tunesierin nach der Trennung zu ihrer Lebenspartnerin aus, weil sie Sozialhilfe in der Höhe von 217'000 Franken bezogen hatte.

Laut Bundesgericht ist die Situation für Homosexuelle in Tunesien aber äusserst besorgniserregend. Dass jemand seine Homosexualität «verberge», reiche nicht aus, um jegliches Risiko unmenschlicher Behandlung auszuschliessen.

Urteil bedeutet noch nicht, dass die Frau bleiben kann

Im vorliegenden Fall sei die Haltung der kantonalen Behörde problematisch, weil die Frau ihre sexuelle Orientierung heute möglicherweise nicht mehr verheimlichen könne – die tunesischen Behörden wüssten es möglicherweise bereits aufgrund der eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz.

Zerknitterte tunesische Flagge über Regenbogenflagge.
Legende: Laut Bundesgericht ist die Situation in Tunesien für homosexuelle Menschen besorgniserregend. IMAGO / Dreamstime

Laut Bundesgericht ist es zwar zulässig, zu verlangen, dass Rückkehrer sich gewissen sozialen Normen und Verhaltensregeln ihres Herkunftslandes anpassen, sofern diese auch für heterosexuelle Personen gelten, insbesondere im öffentlichen Raum. Unzulässig sei es jedoch, von diesen Personen zu erwarten, dass sie ihre Homosexualität vollständig «verbergen» und damit einen zentralen Teil ihrer Identität auslöschen, wie es das Kantonsgericht im angefochtenen Urteil nahelegt.

Das Urteil bedeutet nun nicht, dass die Frau automatisch in der Schweiz bleiben darf. Das Bundesgericht weist die Sache zurück ans Kantonsgericht, damit dieses gründlicher prüft, ob im konkreten Fall ein tatsächliches Risiko besteht, dass die Frau, aufgrund ihrer Homosexualität, in Tunesien unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgesetzt wäre.

SRF 4 News, 14.11.2025, 12 Uhr ; 

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