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Session: Sonntagsverkäufe Ständerat schützt den Sonntag als arbeitsfreien Tag

Eine parteiübergreifende Allianz im Ständerat setzt sich durch: Die Kantone sollen keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe bewilligen können.

Der Sonntag ist in der Schweiz mehr als nur der letzte Tag der Woche. Er stehe für «Erholung, Auswärtsessen, Freizeit, Beziehungen». Jakob Stark von der SVP fielen im Ständerat gleich mehrere Dinge ein, die man an einem Sonntag tun kann.

Doch gehört auch Einkaufen dazu? Diese Frage beschäftigte die kleine Kammer. Die Antwort fiel knapp aus: Der Sonntag soll weiterhin besonders geschützt bleiben.

Der Ständerat trat nicht auf den Entwurf seiner Wirtschaftskommission ein. Der Entscheid fiel mit 22 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung.

Aufatmen bei parteiübergreifender Allianz

Durchgesetzt hat sich eine ungewöhnliche links-konservative Allianz aus Ratsmitgliedern der SP, der Grünen, der Mitte sowie der SVP.

Rechtliche Situation zur Sonntagsarbeit

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Sonntagsarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Als Sonntagsarbeit gilt eine Beschäftigung zwischen Samstag, 23 Uhr, und Sonntag, 23 Uhr.

Das Arbeitsgesetz regelt:

  • Sonntagsarbeit erfordert in der Regel eine Sonderbewilligung. Ausnahmen gelten unter anderem für Spitäler, Gastronomie, Polizei, Rettungsdienste und Medienbetriebe.
  • Bei vorübergehender Sonntagsarbeit ist ein Lohnzuschlag vorgeschrieben. Zudem besteht Anspruch auf Ersatzruhe.
  • Bei regelmässiger oder dauernder Sonntagsarbeit ist kein gesetzlicher Lohnzuschlag vorgeschrieben. Die Mitarbeitenden haben jedoch Anspruch auf die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Ersatzruhetage.

Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) sprach vom Sonntag als «Atempause unserer Gesellschaft». Sie befürworte eine Liberalisierung der Öffnungszeiten. Der Sonntag aber solle nicht preisgegeben werden.

Auch Flavia Wasserfallen von der SP argumentierte gegen eine Ausweitung. Sie verwies auf die Arbeitsbedingungen im Detailhandel. Eine Studie der Berner Fachhochschule zeige, dass die Erschöpfung bei Beschäftigten der Branche besonders ausgeprägt sei. Betroffen seien vor allem Frauen.

Die SP Schweiz hatte bereits im Vorfeld darauf verwiesen, dass die Bevölkerung in mehreren Kantonen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten abgelehnt hatte.

Dass die Debatte nicht neu ist, zeigt auch ein Blick ins Archiv: Schon 1995 sprachen sich in einer Strassenumfrage mehrere Personen gegen Sonntagsverkäufe aus.

Gleichzeitig gab es auch damals Stimmen, die mehr Einkaufsmöglichkeiten am Sonntag begrüssten.

Auf der aktuellen Befürworterseite stand unter anderem Tiana Angelina Moser von der GLP. Die Zürcher Ständerätin verwies auf veränderte Einkaufsgewohnheiten. Flexibles Einkaufen sei ein Bedürfnis. Das werde auch gelebt, online oder an Flughäfen und Bahnhöfen. «Dadurch entsteht für den standortgebundenen Detailhandel ein Wettbewerbsnachteil.»

Das Argument einer zusätzlichen Belastung für die Arbeitnehmenden liess Moser nicht gelten: Diese müssten nicht mehr oder länger arbeiten, sondern: «Sie könnten einfach an mehr Sonntagen zum Einsatz kommen.»

Der Gewerkschafter Pierre-Yves Maillard (SP/VD) hielt dagegen. Er appellierte direkt an seine Ratskolleginnen und -kollegen: Sie kämen schliesslich auch nicht auf die Idee, Gesetze an einem Sonntag zu beraten, wenn dies auch an einem Montag oder Freitag möglich sei.

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Bundesrat wollte mehr Spielraum

Auch der Bundesrat unterstützte die Vorlage. Bundespräsident Guy Parmelin argumentierte, der föderalistische Ansatz bleibe erhalten. Die Kantone hätten selber entscheiden können, ob und in welchem Rahmen sie zusätzliche Sonntagsverkäufe bewilligen wollen. Zudem müssten nicht immer dieselben Mitarbeitenden an den Sonntagen arbeiten.

Die Mehrheit der zuständigen Kommission hatte im Vorfeld vornehmlich wirtschaftlich argumentiert. Die Schweizer Wirtschaft sei von Krisen stark betroffen. Mit flexibilisierten Ladenöffnungszeiten könne die Wirtschaftsleistung erhöht werden.

Nationalrat ist wieder am Zug

Nach der heutigen Debatte bleibt vorerst alles wie bisher: «Gelädelet» wird von Montag bis Samstag. Ausser an den vier Sonntagen, die die Gemeinden und Kantone für den bewilligungsfreien Sonntagsverkauf freigeben. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

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