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Rentenalter soll auf 67 erhöht werden können
Aus Tagesschau vom 28.09.2016.
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Session Nationalrat will Rentenalter 67 ermöglichen

Das Rentenalter 65 soll für alle gelten. Gerät die AHV in finanzielle Schieflage, kann es sogar auf 67 Jahre erhöht werden. Der vom Ständerat geforderte AHV-Zuschlag von 70 Franken findet hingegen keinen Anklang. Die Entscheide des Nationalrats im Überblick.

  • Der Nationalrat erhöht das Rentenalter für Frauen auf 65. Die Grosse Kammer folgt damit dem Ständerat, und die Erhöhung wird Teil des Reformpakets.
  • Frauen über 45 sollen keinen automatischen Anspruch mehr auf Witwenrenten haben.
  • Der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge wird von 6,8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt. Darüber sind sich die Räte einig. Die Renten vermindern sich dadurch um 12 Prozent.
  • Der Nationalrat lehnt den vom Ständerat beschlossenen monatlichen Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Einzelrenten ab. Auch die Anhebung des Plafonds für Ehepaar-Renten von 150 auf 155 Prozent fand keine Mehrheit.

Um die AHV zu entlasten, hat der Nationalrat am Mittwoch einige grundsätzliche Entscheide getroffen: Er erhöht das Rentenalter für Frauen auf 65 und streicht die Witwenrenten zusammen. Kinderrenten für pensionierte Eltern will er abschaffen. Und bei einer Unterdeckung des AHV-Fonds soll das Rentenalter automatisch auf 67 ansteigen.

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Plötzlich Gleichberechtigung – Rentenalter 65 für alle
aus Rendez-vous vom 28.09.2016. Bild: Keystone
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Beim Referenzrentenalter 65 für Frauen und Männer folgt die Grosse Kammer dem Ständerat. Der Entscheid bringt der AHV im Jahr 2030 rund 1,3 Milliarden Franken ein.

Der Nationalrat beschloss im zweiten Block, dass Frauen über 45 Jahre keinen automatischen Anspruch mehr auf Witwenrenten haben sollen. Demnach bekommen nur noch jene Frauen eine Witwenrente, die minderjährige oder betreuungsbedürftige Kinder oder Kinder in Ausbildung haben.

Höhere Waisen-, aber keine Kinderrenten

Die Witwenrente wird von 80 auf 60 Prozent der Altersrente gekürzt. Im Gegenzug werden die Waisenrenten von 40 auf 50 Prozent erhöht. Nach dem Willen des Nationalrats sollen zudem keine neuen Kinderrenten an Eltern im Pensionsalter bezahlt werden.

Im dritten Block gab vor allem der sogenannte Stabilisierungs-Mechanismus für die AHV zu reden: Die Kommission schlug vor, das Rentenalter in Viermonatsschritten auf bis zu 67 Jahre zu erhöhen, falls die Sozialversicherung in Schieflage gerät.

Höhere Mehrwertsteuer, tieferer BVG-Satz

Darauf ist eine Mehrheit im Nationalrat eingegangen. Die Zweifel, dass diese Stabilisierungsregel in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig wäre, überwogen allerdings. Deshalb wird die Schuldenbremse aus der Rentenreform herausgelöst, um das Gesamtpaket «Altersvorsorge 2020» an der Urne nicht zu gefährden.

Der Nationalrat will die Mehrwertsteuer zudem nur um 0,6 Prozent anheben. Der Bundesrat hatte 1,5 Prozent gefordert, der Ständerat war für 1 Prozent. Der AHV entgehen bei der Nationalratsvariante jährlich 1,4 Mrd. Franken.

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Fritz Reimann zum Risikoentscheid Rentenalter 67
Aus Tagesschau vom 28.09.2016.
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BVG-Beiträge schon ab 20 Jahren

Wie erwartet stimmt der Nationalrat wie der Ständerat gegen linken Widerstand der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent zu. Das hat Auswirkungen auf die Pensionskassenrenten: Sie sinken um 12 Prozent. Dass dies ausgeglichen werden muss, war auch bei den Bürgerlichen unbestritten.

Im Nationalrat durchgesetzt hat sich ein Konzept, das FDP und GLP im letzten Moment eingebracht haben. Dieses sieht die Abschaffung des Koordinationsabzugs vor und rechnet nur noch mit zwei statt mit vier verschiedenen Beitragssätzen: Einen für 20- bis 44-jährige Arbeitnehmende und einen für über 45-Jährige.

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Nationalrat: Mehr Geld in die Pensionskasse
Aus 10 vor 10 vom 28.09.2016.
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AHV-Zuschlag von 70 Franken ist passé

Abgelehnt hat der Nationalrat einen Zuschlag der AHV-Renten um 70 Franken. Der Ständerat hatte letzten Herbst beschlossen, auf neuen AHV-Einzelrenten einen Zuschlag von 70 Franken zu gewähren. In der Grossen Kammer war das Anliegen stark umstritten und wurde schliesslich mit 103 zu 91 Stimmen abgelehnt. Auch die Anhebung des Plafonds für Ehepaar-Renten von 150 auf 155 Prozent fand keine Mehrheit.

Am Donnerstag beugt sich die Grosse Kammer erneut über die Vorlage.

Hier eine Übersicht über die laufenden Entscheide. Der Ständerat hatte die Altersvorsorge 2020 vor einem Jahr diskutiert und mehrere Punkte angepasst.

Die Übersicht über die Entscheide der beiden Kammern

Ständerat
Nationalrat
Rentenalter 65 für Frauen und Männer

Der Ständerat ist für das Rentenalter 65 für Frauen. Die Übergangsfrist beträgt drei statt, wie der Bundesrat vorschlägt, sechs Jahre. Der Rentenbezug ist zwischen 62 und 70 Jahren möglich.
Der Nationalrat stimmt mit 137 zu 57 Stimmen für das einheitliche Referenzrentenalter 65 für Frauen und Männer. Er ist ebenfalls für drei Jahre Übergangsfrist und flexiblen Bezug zwischen 62 und 70 Jahren. Antrag auf Aufhebung der Obergrenze 70: abgelehnt.
Hinterlassenenrente

Die Witwenrente für Frauen ohne Betreuungspflichten bei gleichzeitiger Erhöhung der Waisenrenten soll laut dem Ständerat nicht abgeschafft werden.
Der Nationalrat ist für Abschaffung, wenn keine Betreuungspflichten bestehen. Witwenrenten sollen gesenkt, Waisenrenten erhöht werden. Kinderrenten für AHV-Rentner werden abgeschafft. Antrag auf Kaufkraftanpassung der Rente an Aufenthaltsland: abgelehnt.
Schuldenbremse für die AHV

Eine AHV-Schuldenbremse mit automatischen Beitragserhöhungen und gebremstem Teuerungsausgleich lehnt der Ständerat ab.
Falls die AHV in finanzielle Schieflage gerät, wird das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre erhöht. Der Mechanismus soll aber aus dem Gesamtpaket herausgelöst werden, um dieses an der Urne nicht zu gefährden.
AHV-Finanzierung


Der Ständerat will, dass der Bund weiterhin 19,55 Prozent der
Ausgaben der AHV deckt. Der Bundesrat möchte den Anteil auf 18
Prozent senken.

Antrag von Toni Brunner (SVP/SG) von grosser Kammer angenommen: Der Bund soll künftig 20 Prozent der AHV bezahlen.
MWST-Erhöhung

Die Mehrwertsteuer soll in den nächsten Jahren schrittweise um 1 statt 1,5 Prozentpunkte angehoben werden.
Der Nationalrat folgt seiner Kommission und will die Mehrwertsteuer vorerst nur um 0,6 Prozent erhöhen.
BVG-Mindestumwandlungssatz

Der Umwandlungssatz wird innerhalb von vier Jahren schrittweise von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt.
Der Nationalrat unterstützt den Umwandlungssatz von 6 Prozent. Dadurch sinken die Pensionskassenrenten um 12 Prozent. Zur Kompensation sollen Arbeitnehmende schon ab dem 20. Lebensjahr in die Pensionskasse einzahlen. Bis 44 Jahre soll
der Beitrag 9 Lohnprozente betragen, ab 45 bis zur Pensionierung 13,5 Prozent.
Rentenerhöhungen

Neurentner sollen 70 Franken mehr AHV-Rente erhalten und der
Plafond für die Ehepaarrente von 150 auf 155 Prozent angehoben werden.
Zum Ausgleich werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je 0,15
Lohnprozente zusätzlich erhoben.

Der Nationalrat lehnt den Zuschlag auf neuen AHV-Renten mit 103 zu 91 Stimmen ab.
Mindestbeteiligung

Die Mindestbeteiligung der Versicherten am Gewinn von Lebensversicherern soll bei 90 Prozent bleiben.
Der Nationalrat ist gleicher Meinung wie der Ständerat. Der Bundesrat hatte 92 Prozent vorgeschlagen.

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