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Session «Der Besitz einer Waffe ist ein Ausdruck von Freiheit»

Laut der Lobby-Organisation Pro Tell ist er «das waffenrechtliche Gewissen der Schweiz» – Daniel Wyss. Der Waffenhändler wollte schon als Kind Büchsenmacher werden. Er ist sich selbst treu geblieben.

Man könnte es fast übersehen, das Waffengeschäft von Daniel Wyss in der Altstadt von Burgdorf. Im Schaufenster glänzen Taschenmesser und Feldstecher, die Gewehre und die Pistolen sieht man erst auf den zweiten Blick – die Waffenständer prangen im Innern des Ladens, etwa 150 Waffen bergen sie.

Vor 25 Jahren hat Daniel Wyss das Geschäft von seinem Vater übernommen – 25 Jahre alt war er damals. Als Bub ging er mit seinem Vater auf die Jagd und auch in den Schiessstand. Schon damals habe er gewusst, dass er Büchsenmacher werden wolle. So heissen die Berufsleute, die Schuss-Waffen herstellen und reparieren.

Im Laden ist nicht viel los an diesem Nachmittag. Die drei Mitarbeiter arbeiten in der Werkstatt. Daniel Wyss ist bekannt für seine Spezial-Anfertigungen für das Sportschiessen und die Jagd. Davon lebt er, denn der klassische Verkauf von Waffen sei gegenüber früher stark zurückgegangen.

Waffen und Munition sind unschuldig

Und dass ein Gewehr, eine Pistole in falsche Hände kommt? Macht er sich darüber Gedanken? «Mit sich im Reinen», ist Daniel Wyss in dieser Frage. Auch wenn etwas passieren sollte, er «könnte durchaus damit leben», denn es sei der Mensch, der mit Waffen und Munition umgehe. Die Waffen und die Munition selbst würden gar nichts tun.

Ein Ausdruck von Freiheit sei es, dass Privatpersonen in der Schweiz Waffen besitzen dürfen. Seit Jahren setzt er sich dafür ein an vorderster Front ein. Die Waffen-Lobby-Organisation Pro Tell bezeichnet ihn als «waffenrechtliches Gewissen der Schweiz». In einem Leserbrief argumentierte Wyss, der freie, gesetzestreue Bürger dürfe mit Stolz Waffen kaufen und besitzen.

Mutmassliche Verbrecher identifizieren

Kein Verständnis bringt der Burgdorfer Waffenhändler für die Forderung nach einem zentralen Waffenregister auf, Augenwischerei sei das. Wer glaube, damit könne man ein Verbrechen verhindern, täusche sich, sagt Wyss. Das Umgekehrte sei richtig: Man müsse die Personen kennen, die allenfalls ein Verbrechen begehen könnten und illegal eine Waffe besitzen.

Heute ist es nicht illegal, nicht registrierte Waffen zuhause zu haben. Das ist auch bei Daniel Wyss der Fall. Seine Waffen freiwillig registrieren zu lassen, hat er nicht im Sinn. Nur bei einem gesetzlichen Zwang würde er sich das überlegen.

Audio
Nationalrat will keine Nachregistrierung alter Waffen
aus Rendez-vous vom 05.05.2015. Bild: Symbolbild Keystone
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 49 Sekunden.

Keine Schiessübungen, dafür Krimi

Sein Sturmgewehr 57 und die Ordonnanz-Pistole sind für Daniel Wyss Sportgeräte, die er für sein Hobby als Sportschütze braucht; ein Hobby, bei dem es auf Körperbeherrschung und Präzision ankomme. Das fasziniere ihn. Im Schiesskeller oder im Schiessstand ist er allerdings nicht mehr so oft anzutreffen, nur etwa noch zwei bis drei Mal pro Monat. «Mein Eifer hat etwa nachgelassen», sagt er. Nach Feierabend, im Liegestuhl, liest er heute lieber ein Buch – einen Krimi.

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