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Wenn Terroristen aussagen Der Ständerat will eine Kronzeugenregelung

Terroristen, die im Gerichtssaal aussagen, sollen mildere Strafen erhalten. Der Ständerat nahm die Motion von Claude Janiak an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitglieder terroristischer Organisationen sollen eine mildere Strafe erhalten, wenn sie den Behörden wertvolle Informationen liefern.
  • Der Ständerat nimmt eine entsprechende Motion von Claude Janiak (SP/BL) mit 23 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.
  • Nun geht das Geschäft in den Nationalrat.

Die Ausgangslage: Der Bundesrat hatte sich bereit gezeigt, eine entsprechende Regelung zu erlassen. Nicht in Frage kommt für ihn Straffreiheit für Kronzeugen. Weil er davon ausging, dass der Vorstoss auch das verlangt, beantragte er dem Rat, diesen abzulehnen. Nach der Zustimmung im Ständerat will er nun dem Nationalrat beantragen, den Text des Vorstosses abzuändern.

Argumente der Gegner der Motion: Justizministerin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass es schon nach geltendem Recht möglich sei, Mitgliedern krimineller Organisationen für ihre Kooperation Strafmilderung zu gewähren. Diese Regelung gelte allerdings nicht für Mitglieder von Gruppierungen wie dem Islamischen Staat oder Al Kaida. Der Bundesrat wäre bereit, die Möglichkeit der Strafmilderung auszudehnen.

Gegen den Vorstoss stellte sich Daniel Jositsch (SP/ZH). «Kronzeuge» töne toll, stellte er fest. «Wer kennt das nicht aus Mafia-Filmen.» Damit würde aber eine rote Linie überschritten. Die Kronzeugenregelung sei fehleranfällig, da sie für Täter einen Anreiz darstelle, sich möglichst interessant zu machen, um einen Deal zu erreichen.

Ausserdem sei es rechtsstaatlich problematisch, einen Täter bevorzugt zu behandeln, weil er kooperiere. Damit werde das Prinzip der Rechtsgleichheit verletzt.

Es sind dann die Grossen, die sich freikaufen können, und die Kleinen werden bestraft.
Autor: Daniel Jositsch Ständerat SP

Die Grösse des Rechtsstaates aber sei es, auch Kriminellen und Terroristen mit Rechtsstaatlichkeit zu begegnen.

Mit dem Grundgedanken der Rechtsgleichheit argumentierte auch der Bundesrat. Dies würde dem Schuldstrafrecht zuwiderlaufen. In der Bevölkerung dürfte es kaum verstanden werden, wenn Täter durch kooperatives Verhalten straffrei ausgehen, die schwerste Straftaten begangen hätten.

Argumente der Befürworter der Motion: Janiak argumentierte, die aktuelle Bedrohung durch kriminelle und terroristische Organisationen stelle eine grosse Herausforderung dar. Die Strafverfolgung stosse bei der Bekämpfung mafiöser und terroristischer Strukturen an die Grenzen. Die Bundesanwaltschaft habe bei Mafia-Verfahren in der Vergangenheit «alt ausgesehen».

Die Kronzeugeregelung ist höchst wirksam, das zeigen Beispiele aus Italien und den USA.
Autor: Claude Janiak Ständerat SP

Die Argumentation des Bundesrates könne er nicht nachvollziehen, der Text der Motion sei offen formuliert.

So geht es weiter: Über den Vorstoss entscheidet nun der Nationalrat.

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