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Session Der Streit um die Extrazüge für Fussballfans

Jahrelang reden, jahrelang keine Lösung: Fussballklubs und SBB liegen sich in den Haaren wegen randalierender Fans. Der Bundesrat will nun per Gesetz Ordnung schaffen. Doch der Nationalrat hält den Ansatz der Regierung für nicht praktikabel.

Sie schleudern Flaschen aus den Fenstern, pöbeln das Bahnpersonal an, vandalieren in den Zügen und betätigen Notbremsen – Züge mit Fussballfans arten immer wieder zu eigentlichen Saubanner-Zügen aus. Die SBB beziffert die Kosten, die Sportfans jährlich verursachen, mit drei Millionen Franken.

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Heute gilt bei den Sachbeschädigungen von Fussballfans nicht das Verursacherprinzip
aus SRF 4 News Sessionstalk vom 18.09.2014.
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 10 Sekunden.

So kann es nicht weiter gehen, sagte sich der Bundesrat. Das war schon vor fünf Jahren. Damals lud der Bundesrat Fussballclubs und SBB an einen Tisch. Die Parteien konnten sich nicht einigen. Also versuchte Verkehrsministerin Doris Leuthard, per Gesetz eine Lösung herbeizuführen.

Das schlägt der Bundesrat vor

Der Bundesrat will einen neuen Artikel in das Personenbeförderungsgesetz einfügen. Der Vorschlag von Leuthard: Fans sollen verpflichtet werden können, anstelle des fahrplanmässigen öffentlichen Verkehrs Extrazüge oder -busse zu benutzen. Bei Schäden sollen unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs haften.

Denn bis jetzt gilt die Transportpflicht: Die SBB darf Fans nicht aus Zügen oder Bussen aussperren. Zudem fehlen heute die Mittel, um Beschädigungen von Rollmaterial zu verhindern.

Das sagt der Nationalrat

Der Nationalrat hat jedoch in der Frühjahrssession die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen, ziemlich wuchtig, mit 142 zu 30 Stimmen. Es gehe nicht um eine Verherrlichung von Gewalt oder darum, «diese Idioten» in Schutz zu nehmen, stellten Politiker im Rat klar. Grosse Vorbehalte hatten sie aber gegen die Durchsetzbarkeit der Fanzug-Pflicht: Soll auf jedem Perron ein Polizist stehen? Wer bestimmt, wer ein Fan ist und darum in den Extrazug muss? Und wer soll in die Fanzüge gehen?

Weit verbreitet waren auch die Vorbehalte gegen spezielle Vorschriften für Sportfans. Ratsmitglieder von links bis rechts sahen darin einen unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte.

Während der Ständerat in der Sommersession an der Vorlage festhielt, wies die zuständige Kommission des Nationalrats den Entwurf erneut zurück. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze zusammen mit weiteren Massnahmen wie Geisterspielen genüge.

Heute wird nun die Grosse Kammer erneut diskutieren. Folgt der Rat der Kommission, ist die Vorlage vom Tisch.

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