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Kampf gegen den Fleischtourismus
Aus Tagesschau vom 02.03.2015.
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Session National- und Ständerat gegen Fleischtourismus

Beide Kammern treten gegen die unbeschränkte Einfuhrmenge beim Fleisch aus dem Ausland ein. Der Nationalrat hat heute eine Motion aus dem Ständerat angenommen.

Dem Präsidenten des Schweizer Bauernverbandes, Markus Ritter (CVP/SG), ist die bisher geltende Regelung der unbeschränkten Einfuhr von ausländischem Fleisch ein Dorn – im Fleisch.

Anzustreben sei eine Obergrenze von drei bis fünf Kilogramm pro Person und Tag, sagte Ritter namens der vorberatenden Kommission.

Der Bundesrat wird nun beauftragt, bei der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren eine «klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr» sicherzustellen.

Heute gelten für Private folgende Einfuhrbestimmungen:

  • Freimenge: 1 Kilogramm
  • Einfuhrzoll ab 1 Kilogramm: 17 Franken/kg
  • Einfuhrmenge: unbeschränkt

Vor dem 1. Juli 2014 galt ein tieferer Zolltarif, dafür eine Obergrenze von 20 Kilogramm am Tag. Die Freimenge lag bei 500 Gramm für Frischfleisch und 3,5 Kilogramm für Geflügelfleisch und Fleischzubereitungen.

Schon vor der Aufhebung des Euro-Mindestkurses hatte Ständerat Ivo Bischofberger (CVP/AI) eine Änderung gefordert. Mit der neuen Regelung werde nicht nur der Einkaufstourismus gefördert, sondern auch ein Fehlanreiz für neue Geschäftsmodelle geschaffen, kritisierte er. Grund dafür ist, dass Händler für attraktive Fleischstücke bis zu 6 Franken mehr Zoll zahlen als Private.

Fleisch für eine Milliarde Franken

Angesichts der Tatsache, dass die Schweizer Konsumenten mehr als eine Milliarde Franken pro Jahr für Fleisch und Fleischwaren ausserhalb der Schweizer Landesgrenzen ausgäben, komme der Regelung eine entscheidende Bedeutung zu, schreibt Markus Ritter zu seinem Anliegen. Der Einkaufstourismus habe seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses noch zugenommen.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf betonte erfolglos, mit der neuen Regelung sei Bürokratie abgebaut worden, da nicht mehr zwischen verschiedenen Fleischwaren unterschieden werde. Die neue Regelung habe eine klare Vereinfachung und strengere Vorschriften für die Konsumenten gebracht.

Der Nationalrat liess sich jedoch nicht umstimmen. Mit 95 zu 84 Stimmen nahm er den Vorstoss an. Nun müssen die Regeln, die erst seit letztem Sommer gelten, wieder geändert werden.

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