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Diskussion um Verjährungsfrist
Aus Tagesschau vom 10.06.2015.
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Session Nationalrat zieht Potentatengelder-Gesetz die Zähne

Vermögen von Diktatoren einziehen und zurückerstatten: Das soll künftig auf einer soliden Gesetzesgrundlage geschehen. Die grosse Kammer will den Kreis der betroffenen Personen aber enger ziehen und eine Verjährungsfrist einführen.

Lange Zeit galt die Schweiz als sicherer Hafen für die gehorteten Millionenvermögen von ausländischen Potentaten, sogenannten politisch exponierten Personen (PEP). Im Zuge der Ereignisse um den Arabischen Frühling haben die Schweizer Behörden die Schraube in den letzten Jahren angezogen – obwohl ein Gesetz dazu fehlte.

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Brand vs. Leutenegger Oberholzer: Problem oder Problemchen?
Aus News-Clip vom 10.06.2015.
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Der Nationalrat hat nun als Erstrat über einen Gesetzesvorschlag des Bundesrats diskutiert. Dieser soll den Umgang mit unrechtmässig erworbenen Vermögen regeln und deren Sperrung und Rückgabe ermöglichen.

Die grosse Kammer beschloss mit 136 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung, die Vorlage anzunehmen. In mehreren Punkten folgte sie aber den Änderungsvorschlägen ihrer Rechtskommission.

Keine «Sippenhaft» für Angehörige

So sollen Vermögenswerte von Personen, die den fraglichen PEP nahe stehen, nur blockiert werden können, wenn diese an Geldwäscherei oder Korruption beteiligt waren. «Damit wird ausgeschlossen, dass wir in unserer Rechtsordnung eine Art Sippenhaft einführen», erklärte Christa Markwalder im Namen der FDP-Fraktion.

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Nationalrat schwächt Potentatengelder-Gesetz ab
aus Rendez-vous vom 10.06.2015. Bild: Keystone
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Mehrere Vertreter der SP und der Grünen hielten dagegen, dass diese Formulierung der international gängigen Definition, wie sie auch im Gesetz gegen Geldwäscherei vorkomme, widerspreche. «Wir brauchen in der Gesetzgebung eine gewisse Kohärenz», sagte auch Bundesrat Didier Burkhalter.

Berücksichtigung der Verjährung von Straftaten

Umstritten war insbesondere die Frage der Verjährung. Der Bundesrat hatte in seinem Vorschlag vorgesehen, dass keine Verjährung der Strafverfolgung geltend gemacht werden kann. Die Rechtskommission wollte jedoch, dass die Schweiz Gelder nur einziehen darf, wenn die Straftaten der Potentaten nicht verjährt sind.

Einige Redner verwiesen auf die Verfahren gegen den früheren haitianischen Machthaber Duvalier und den philippinischen Ex-Diktator Marcos. Beide hatten sich über Jahrzehnte hingezogen. Eine Verjährung hätte zum Abbruch dieser Verfahren geführt. Der Nationalrat stimmte der Abschwächung des Gesetzes dennoch zu.

Die Ratsmehrheit argumentierte mit rechtsstaatlichen Prinzipien, die auch hier eingehalten werden müssten. Das Geschäft geht nun weiter an den Ständerat.

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